22. Juli 2020

DPolG fassungslos! SPD verhindert Novellierung des Bundespolizeigesetzes

Berlin/Lübeck Wie uns aus Kreisen des BMI berichtet wurde, wird das Vorhaben einer Novellierung des Bundespolizeigesetzes für diese Legislaturperiode nicht weiter vorangetrieben. Grund für den Abbruch der parlamentarischen Verhandlungen sei u. a. die Position der SPD zu den beabsichtigten Befugniserweiterungen für die Bundespolizei. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, soll dem Bundesinnenminister mitgeteilt haben, dass die Bundespolizei weder das Instrument der Quellen TKÜ noch die Befugnis von Onlinedurchsuchungen für die Aufgabenwahrnehmung benötige.

„Eine solche Aussage macht mich fassungslos!“, empört sich der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. „Sollte die SPD tatsächlich der Auffassung sein, die Bundespolizei bräuchte keine Befugniserweiterungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, wäre das ein Armutszeugnis. Eindrucksvoller kann eine Partei ihre Inkompetenz in Sachen Innere Sicherheit nicht dokumentieren.“, so der Gewerkschaftschef weiter.

Bereits im Vorweg gab es heftige Debatten um das Instrument der Gesichtserkennung und der Erweiterung des 30 km Bereiches auf 50 km.

Letztendlich soll sich der Bundesinnenminister dafür entschieden haben, das Thema Novellierung des Bundespolizeigesetzes in dieser Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen.