18. Januar 2013

DPolG fordert die Zulassung ALLER geeigneten Kolleginnen und Kollegen zur Aufstiegsausbildung

Das neue Jahr fängt nicht für alle gut an. Mehr als 60 Kolleginnen und Kollegen, die die Auswahlverfahren für den Aufstieg bereits 2012 erfolgreich abgeschlossen hatten und guten Glaubens sein durften, mit dieser Qualifikation jetzt auch die Ausbildung zum Aufstieg in die nächste Laufbahn antreten zu dürfen, wurden maßlos enttäuscht. Denn: Die Vorgesetzten der Betroffenen müssen jetzt Ablehnungsbescheide gegen Empfangsbekenntnis über die Nicht-Zulassung zur Aufstiegsausbildung 2013 aushändigen. Nicht nur, dass sich solch ein Vorgang von den Führungskräften nur schwer erklären lässt, es kommt hinzu, dass auch die Dienststellen die Aufstiegsausbildung der Kolleginnen und Kollegen bereits in ihrer Planung (Abbau von Mehrarbeit, Erholungsurlaub, Lehrgänge, usw.) berücksichtigt haben. Alle waren also von der Normalität einer Teilnahme an der Aufstiegsausbildung nach bestandenem Eignungs- und Auswahlverfahren (EAV) ausgegangen.

Das Bundespolizeipräsidium begründet sein Verhalten mit Haushaltsbindungen. Danach verfügt die Bundespolizei nicht über ausreichend Planstellen, um die Aufsteiger nach erfolgreicher Ausbildung im gehobenen Dienst (gD) anzustellen.

Diese Situation bewertet die DPolG Bundespolizeigewerkschaft völlig anders: Der Vorsitzende Ernst G. Walter spricht sich gerade jetzt, wo sich bereits größere Nachwuchsprobleme auch für die Bundespolizei ankündigen, dafür aus, alle möglichen Aufsteiger jetzt zuzulassen und in ihrer Qualifizierung für die Bundespolizei zu fördern. "Wer jetzt Aufstiegswillige den Weg versperrt, verschuldet die Personallücken ab 2016", so Walter. Wir müssen leider auch immer häufiger feststellen, dass ausgebildete Beamte des gD schon sehr früh die Bundespolizei wieder verlassen und an anderer Stelle in der freien Wirtschaft eine Tätigkeit oder ein weiteres Studium -zumeist Jura- aufnehmen. "Es geht hier auch um die Imagepflege der Bundespolizei", stellt der Bundespolizei-Gewerkschafter fest.

„Trotz der bisherigen Einstellungspraxis für den gD, neben den Aufsteigern auch Abiturienten direkt nach Schulabschluss einzustellen, erwarten wir in Anbetracht der erheblichen personellen Abgänge ab dem Jahr 2016, notfalls auch „über den Durst“ hinaus geeignete Kolleginnen und Kollegen für den Aufstieg in den gD zuzulassen!“, bekräftigt Walter seine Forderung.

Es geht auch um Glaubwürdigkeit! Anders als beim aktuellen Aufruf für das Aufstiegsverfahren 2014 fehlte beim Aufruf für 2013 der rechtliche Hinweis darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Aufstiegsausbildung gibt. Mit der Gratulation zum bestandenen EAV durften die Kolleginnen und Kollegen auch von einer Teilnahme an der Aufstiegsausbildung 2013 ausgehen.

Walter regt gegenüber dem Bundespolizeipräsidium dringend an, alle durch das EAV Qualifizierten Beamtinnen und Beamten jetzt auch für die Ausbildung in 2013 zuzulassen und die Ablehnungsbescheide aufzuheben.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft sieht auch unter der Berücksichtigung des demographischen Wandels grundsätzlich eine Erhöhung der Ausbildungszahlen dringend geboten.