21. März 2013

DPolG - Forderungen für ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept (PEK) in der Bundespolizei

10 Mindestvoraussetzungen
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat im Januar 2012 ihr Eckpunktepapier für ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept (PEK) in der Bundespolizei vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde dieses Grundsatzpapier unter Mitwirkung aller DPolG Bezirksverbände weiterentwickelt.
Der Bundesvorstand der DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat nunmehr in seiner Sitzung am 12. März 2013 die Fortschreibung des Eckpunktepapieres beschlossen.
Bei den Mindestvoraussetzungen handelt es sich nicht um eine statische Festschreibung der gewünschten IST - Situation, sondern vielmehr um eine dynamische Grundlage für bevorstehende Gespräche und Verhandlungen, um die Zukunft und Berufsentwicklung aller Beschäftigten in der Bundespolizei möglichst positiv und sozialverträglich zu beeinflussen. Ein besonderes Ziel ist dabei, die Berufszufriedenheit innerhalb der Bundespolizei deutlich zu erhöhen.
Wichtig erscheint mir zu erwähnen, dass das PEK alle Bereiche der Bundespolizei, also die Beschäftigten, die Verwaltung und den Polizeivollzug umfasst. Damit ist erstmalig ein integratives Modell für alle Beschäftigten in der Bundespolizei gelungen.

Erläuterung zum PEK-Schema.

Zum guten Verständnis hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft das PEK-Schema auch visuell dargestellt.

Das PEK-Schema basiert auf der Beibehaltung der bestehenden dreigeteilten Laufbahn in der Bundespolizei. Dieses stellt der unten liegende horizontale Balken mit den Besoldungsgruppen der Laufbahn dar. Diese Grundvoraussetzung hat den Vorteil, dass es zur Umsetzung des DPolG-Modells keiner umfangreichen und langwierigen Gesetzesänderungen bedarf. Allenfalls gilt es, die Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) in wenigen Absätzen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) anzupassen. Dieses gilt insbesondere für den § 27 der Bundeslaufbahnverordnung. Die vorgenannten Gründe haben auch dazu geführt, dass wir uns im Bundesvorstand dazu entschlossen haben, die Besoldungsgruppe A9 mZ wie in der klassischen Laufbahn des mittleren Dienstes wieder mit aufzunehmen. Die unterhalb A9 und A9mZ liegenden Direktpfeile zeigen jedoch auf, dass leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen der QE 1 direkt von A9m nach A9g und von A9mZ nach A10 aufsteigen können sollen. Wir nennen das den Qualifizierungsaufstieg. Dieser soll nicht an langwierige Auswahlverfahren und Lehrgänge, Prüfungsarbeiten und Abschlussprüfungen gebunden sein. Eine Qualifizierung für den Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn kann dennoch mit einer fördernden Fortbildung im Rahmen eines Eigenstudiums und mit der Teilnahme an einer kürzeren Qualifizierungsausbildung verbunden sein. In ähnlicher Form sind solche Qualifizierungslehrgänge zum Beispiel bei der Polizei im Land Baden-Württemberg geplant. Hier soll es eine insgesamt zehnwöchige Fortbildung geben, bei der ein Lehrgang von zwei Wochen enthalten ist.

Oberhalb des "Laufbahnbalkens" sind in drei Ebenen die Qualifikationsebenen 1bis3 dargestellt. Die roten vertikalen Linien zeigen jeweils den Beginn der nächsthöheren Laufbahn an, die vertikalen blauen Linien kennzeichnen die höchste Besoldungsgruppe in der jeweiligen Qualifikationsebene. Der Bereich, der über den Qualifikationsaufstieg erreicht werden kann, wurde im jeweiligen QE-Pfeil etwas stärker blau dargestellt. Die schräg vertikal verlaufenden Pfeile zeigen die Möglichkeit des bisherigen Regelaufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn an.

Bei Nachfragen können sich unsere Mitglieder über die jeweiligen Bezirksverbände, gerne aber auch über post.berlin@dpolg-bpolg.de beim Bundesvorstand der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zu dem Modell informieren.