30. März 2017

DPolG Forderungen zur Erhöhung von Zulagen weitestgehend umgesetzt!

Bundeskabinett beschließt Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
Am 29. März 2017 hat das Bundeskabinett die 11. Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Im Ergebnis ergeben sich für die Beamtinnen und Beamten in der Bundespolizei folgende Veränderungen:

  1. Erhöhung der Zulage für Angehörige der GSG9 von bisher 400,- auf 500,- Euro mtl.
  2. Erhöhung der Zulage für Angehörige des Personenschutzkommandos, das für Personenschutzaufgaben in ausländischen Einsatzgebieten eingesetzt wird (PSA) von bisher 300,- auf 375,- Euro mtl.
  3. Erhöhung der Zulage für Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge (FSB) von bisher 260,- auf 325,- Euro mtl.
  4. Erhöhung der Zulage für Angehörige einer mobilen Fahndungseinheit (MFE) und Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFHu) von bisher 150,- auf 188,- Euro mtl.
  5. Schaffung einer Zulage für Angehörige einer BFE+ von 250,- Euro mtl.
  6. Schaffung einer Zulage für Operativtechniker bei den Sicherheitsdiensten des Bundes, die überwiegend im Außendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterstützung eingesetzt sind von 188,- Euro mtl.

Diese Änderungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft!
Darüber hinaus wurde nachfolgende Zulage geschaffen:
§ 17
 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
(1) Beamte, die bei ihrer Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit Fäkalien oder mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Personen oder Gegenstände manuell untersuchen, erhalten eine Zulage.
(2) Die Zulage erhalten unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
(3) Die Zulage beträgt 11,10 Euro für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit nach Absatz 1 ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 Euro monatlich.
Diese Änderung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft!
Leider finden sich in dieser 11. Änderungsverordnung keine Hinweise zur Einführung einer Erschwerniszulage für fankundige Beamte (FKB), obwohl die Dienststelle in dem am durchgeführten Verhandlungsgespräch die Notwendigkeit erkannte. Auch die Umstellung der Berechnung der Zulagen für Entschärfer auf eine pauschal gezahlte Zulage wurde in dieser Änderungsverordnung nicht berücksichtigt. Diese Forderungen werden von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft weiterverfolgt und vorangetrieben.
Was die Novellierung der allgemeinen Stellenzulagen, insbesondere für Luftfahrzeugführer und Flugtechniker und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage angeht, befindet sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft in Gesprächen mit zahlreichen Parlamentariern.

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung