15. September 2013

DPolG Bundespolizeigewerkschaft: "Bundesinnenminister Friedrich duldet verfassungswidriges Handeln seines Ministeriums"



„Für mich ist das Verhalten des Bundesinnenministeriums (BMI) glatt verfassungswidrig“, empört sich Hans-Joachim Zastrow, 2. Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, in Berlin. Der Gewerkschafter beklagt, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich seine Juristen wider besseres Wissen an verfassungswidrigen Bestandteilen des Beamtenlaufbahnrechts festhalten lässt. Damit verwehrt der Minister engagierten und motivierten Bundespolizistinnen und -polizisten den Sprung in die nächst höhere Laufbahn, weil sie das intern festgelegte Mindestalter von 40 Jahren noch nicht erreicht haben.

Genau eine solche Altersgrenze hat das Bundesverwaltungsgericht bereits am 26. September 2012 in einem ähnlichen Fall für verfassungswidrig erklärt (BVerwG 2 C 74.10 und 2 C 75.10).

Zwischenzeitlich haben auch mehrere Bundespolizisten sich ihr Recht mit Rechtsschutz der DPolG Bundespolizeigewerkschaft vorm Verwaltungs- und in zweiter Instanz auch vor dem Oberverwaltungsgericht erstritten. Statt dem offensichtlichen Recht der unterstellten Beamten Rechnung zu tragen, also die Prozesse zu stoppen und die laufbahnrechtlichen Bestimmungen dem gültigen Recht anzupassen, lässt Minister Friedrich seine Juristen jetzt noch kräftiger in die Beine eventueller Kläger grätschen. Durch einen Erlass ordnet das BMI jetzt an, nach zusätzlichen Gründen bei den Antragstellern zu suchen und vorrangig mit diesen nebensächlichen Gründen die Ablehnung betreffender aufstiegswilliger Beamtinnen und Beamten zu rechtfertigen. Auf das Lebensalter soll nun nur noch hilfsweise verwiesen werden.
"Spätestens an diesem Verhalten wird klar, dass die Verantwortlichen im BMI keinen Trumpf mehr auf der Hand haben und nun nur noch bluffen. Ich fordere Bundesinnenminister Friedrich auf, seiner Dienstaufsicht nachzukommen und dem unwürdigen Spiel ein Ende zu bereiten", so Zastrow. "Friedrich ist immerhin auch der zuständige Beamtenrechtsminister.“

Besonders perfide findet Zastrow, dass Friedrich damit langjährige und kostspielige Gerichtsverfahren der betroffenen Bundespolizisten provoziert. Die Bundespolizisten werden – und da ist sich Zastrow sicher – von den gewonnenen Prozessen allerdings nichts mehr haben, da die Möglichkeit für diese Form des Laufbahnaufstiegs nur noch bis 2014 besteht. „Die Ignoranz aktueller Rechtsprechung kann zu einem nicht zu unterschätzenden Vertrauensverlust in der Bundespolizei führen und sich sehr negativ auf die Motivation der Bundespolizisten auswirken“, so Zastrow.