22. Dezember 2017

DPolG kämpft für Anerkennung der Pausen im Schichtdienst als Arbeitszeit

So lautete bereits 2012 ein Artikel auf unserer Homepage. Ähnliche Schlagzeilen in den letzten Jahren waren: "Pausen unter Bereithalten sind keine Ruhepausen!“ und „Ruhe gibt es in operativen Dienstschichten der Bundespolizei nur selten“.
Unter der Überschrift „Fehlentwicklung bei der Pausenreglung“ startete die DPolG Bundespolizeigewerkschaft deshalb im Oktober 2013 eine Plakataktion in den Dienststellen, die schließlich neben vielen Gesprächen von Polizeigewerkschaftern und Personalvertretern im Dezember 2013 zur Zufriedenheit aller zum so genannten „Hammerl-Erlass“ geführt hat. Da diese gute Regelung zwischenzeitlich nach Änderung der AZV kassiert wurde und die einstige Vernunft im BMI auch vier Jahre danach offensichtlich nicht zurückgekehrt ist, werden wir diese Aktion nun aufleben lassen, um vor den katastrophalen Folgen einer verfehlten Politik zu warnen.

Im Mai 2017 hatte das BMI der Bundespolizei bis 31. Dezember 2017 eine Ausnahme von der Anrechnung der Pause auf die Arbeitszeit gestattet. Genügend Zeit also, sich sachlich mit dieser Regelung auseinanderzusetzen und sich im BMI zwischen den Abteilungen D und B abzustimmen, wie es denn ab dem 1. Januar 2018 weitergehen soll. Auch der Bundespolizeihauptpersonalrat war eingebunden. Aber selbst diesem Gremium ist ein entscheidender Durchbruch bei den Verhandlungen bisher nicht gelungen. „Lediglich“ eine Verlängerung der „ausnahmsweisen Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit“ ist nach über 7 Monaten das Ergebnis unzähliger Gespräche. Von einer endgültigen Regelung zur Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die Schichtdienstleistenden sind wir aber weiterhin weit entfernt.

„Das ganze Theater ist an Geringschätzigkeit gegenüber den Schichtdienstleistenden nicht zu überbieten“, sagt dazu der Bundesvorsitzende Ernst G. Walter.

Völlig weltfremd werde bereits seit Jahren an der Anrechnung / Nichtanrechnung von Pausen als Arbeitszeit in den unterschiedlichen operativen Aufgabenbereichen durch das BMI herumgedoktert. Aktuell wurde nun durch den BMI Erlass vom 14.12.2017 festgelegt, dass die Pause bis zum 30. Juni 2018 ausnahmsweise weiter nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Also lediglich ein Aufschub um sechs Monate.

Walter: „Wer das einen Erfolg nennt, der feiert vermutlich auch ein Unentschieden, nachdem er 4:0 geführt hat.“ Nein, das ist wahrlich kein Erfolg, sondern das Ergebnis einer nicht zu überbietenden Ignoranz des BMI gegenüber überzeugenden Sachargumenten, die von den Polizeigewerkschaften und vom BHPR vorgetragen wurden.

„Offensichtlich“, so Walter, „begreifen einige Menschen im BMI noch immer nicht den polizeilichen Alltag unserer Beschäftigten in der Bundespolizei. Die hierfür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMI sind herzlich dazu eingeladen, mal ein paar Schichten mit unseren Kolleginnen und Kollegen zu verbringen, um sich selbst ein Bild von den hohen Belastungen im Schichtdienst der Bundespolizei zu machen“.
Merke: Schichtdienst leistende Bundespolizisten sind ständig im Einsatz und können daher auch im Regeldienst keine Ruhepausen gem. der AZV-Definition machen.
Wer anderes behauptet und in Erlassen fixiert, der irrt gewaltig und wird sich noch wundern, welche Auswirkungen „Pausen nach Vorschrift“ haben würden.