27. Dezember 2017

DPolG-Mitglieder erhalten ab sofort Rechtsschutz in Bezug auf die Festlegung des Pflegegrades

Auch im Ruhestand lohnt es sich, Gewerkschaftsmitglied zu bleiben.
Nahezu jeder dritte Erstantrag bei der Feststellung des Pflegegrades wird heutzutage abgelehnt oder falsch berechnet und kaum jemand wehrt sich dagegen, weil das finanzielle Prozessrisiko gescheut wird.

Bekanntlich gewährt der dbb im Rahmen seiner Rahmenrechtsschutzordnung den
Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften und somit auch den Mitgliedern der DPolG Bundespolizeigewerkschaft in Zusammenarbeit mit den dbb Dienstleistungszentren gewerkschaftlichen Rechtsschutz zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen. Dies gilt grundsätzlich jedoch nicht für Rechtsstreitigkeiten, die im privaten Bereich angesiedelt sind.

So wurden deshalb bislang auch eine Rechtsberatung oder ein sozialgerichtliches Verfahren nach Festlegung eines Bedarfsgrades (Pflegegrades) nicht von diesem Rechtsschutz umfasst. Wir haben aber gemeinsam mit der dbb Seniorenvertretung erkannt, dass derartige Fälle insbesondere für ältere Kolleginnen und Kollegen von großer Be-deutung sind, wegen des finanziellen Prozessrisikos aber oft nicht verfolgt werden.

Damit ist jetzt Schluss!

Auf dem dbb-Gewerkschaftstag im November 2017 haben die Delegierten einem Antrag der Seniorenvertretung des dbb zugestimmt, nach dem nun auch eine gewerkschaftliche Rechtsschutzgewährung für den bislang im privaten Bereich anzusiedelnden (Pfege)fall erfolgt!

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich hoch erfreut über diese Entscheidung, macht sie doch deutlich, dass es sich auch für unsere älteren Kolleginnen und Kollegen lohnt, als Pensionär oder Rentner weiterhin Mitglied in unserer Gewerkschaft zu bleiben.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist und bleibt ein stets verlässlicher Partner und dies nicht nur wegen dieser Rechtsschutzgewährung!