17. Dezember 2020

DPolG: Überstunden vor Kappung oder Verfall schützen! BMI ebnet den Weg für die Einführung von Langzeitkonten in der Bundespolizei

Mit der Änderung des §7a AZV besteht nun auch für die Bundespolizei die Möglichkeit, „Langzeitarbeitszeitkonten“ einzurichten und damit Überstunden, die ggf. der Kappung (Gleitzeit) oder dem Verfall (§88 BBG, §11 BPolBG) unterliegen, auf dem Langzeitkonto zu sichern.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt diesen ersten Aufschlag ausdrücklich, geht allerdings auch davon aus, dass die eine oder andere Stellschraube in der Umsetzung noch „nachjustiert“ werden muss.

Konkret bieten sich für die Kolleginnen und Kollegen mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung folgende Möglichkeiten:

  • Angefallene „Überstunden“ können bis zu 4 Wochen (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen) rückwirkend, in einer Anzahl von 3 Stunden wöchentlich auf das Langzeitkonto gebucht werden. Da bei der Anzahl der „Überstunden“ von einer erhöhten Wochenarbeitsbelastung ausgegangen werden muss, erhöht sich die wöchentliche Arbeitszeit rückwirkend um die Anzahl der Stunden, die dann auf das Langzeitkonto gebucht werden. (max 3 Std. pro Woche). Durch diesen Trick handelt es sich bei diesen Stunden weder um Gleitzeitstunden, Mehrarbeit, Überzeitarbeit oder weiß der Kuckuck, was es da sonst noch für Definitionen gibt.


Wichtig: Für die Bemessung von Urlaub, Krankheit, u.s.w. bleibt es bei der regulären wöchentlichen  Arbeitszeit von 41 bzw. 40 Stunden.

  • Zusätzlich zu den 3 Stunden wöchentlich können im Jahr bis zu 40 Stunden Mehrarbeit (§ 88 BBG) auf das Langzeitkonto gebucht werden.
  • =>  Insgesamt dürfen auf dem Langzeitkonto nicht mehr als 1.400 Stunden angespart werden.


Mit diesem Modell könnten demnach theoretisch jährlich nahezu 200 Überstunden vor der Kappung oder dem Verfall gerettet werden!

Die Entscheidung darüber, ob und wie lange unsere Kolleginnen und Kollegen von einem Langzeitkonto Gebrauch machen wollen, trifft jeder für sich alleine. Es handelt sich also um ein Angebot des Dienstherrn, welches freiwillig genutzt werden kann.