07. Juni 2018

DPolG und BDZ zu Bearbeitungszeiten bei der Generalzolldirektion

Warum dauert die Bearbeitung der Beihilfeanträge, die bei den Service-Centern Rostock und Dresden so lange? Auf diese Frage versuchten Thomas Liebel (BDZ), Hans Jakupak und Jörg Stüven beim Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, am 22. Mai 2018 in Bonn eine Antwort zu finden.
„Ich bedaure sehr, dass die Bearbeitungszeiten beim Service-Center Rostock mit derzeit 31 Tagen, aber mittlerweile auch bei der Beihilfestelle Görlitz mit 23 Tagen derart lang, zu lang sind! “, sagte der für diese beiden Servicecentren zuständige Vizepräsident der Generalzolldirektion den Gewerkschaftern. „Ich habe dieses Problem deshalb zur Chefsache erklärt!“. Der Vizepräsident hat das Ziel, die Bearbeitungszeiten auf durchschnittlich 10 Arbeitstage zu senken. Um dieses – zugegeben ehrgeizige – Ziel zu erreichen, wurden erste Schritte eingeleitet:

  1. Eine Organisationsprüfung in den Servicecentren wurde durchgeführt. Damit sollen ggf. vorhandene Optimierungspotenziale erkannt werden.
  2. Bei den Service-Centern Rostock und Dresden wurden Anfang Mai und zum 1. Juni 2018 über 20 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.
  3. Die neuen Beschäftigten werden u.a. von Kolleginnen und Kollegen des Zolls eingearbeitet, die nicht mehr dem Service-Center angehören, damit die Bearbeitungszeiten trotz des Einarbeitungsaufwandes zumindest gehalten werden können.
  4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten auf freiwilliger Basis Mehrarbeit.
  5. Einführung einer Staffelung in Bezug auf die Höhe der eingereichten Rechnungen.
  6. Nutzung von Abschlagszahlungen bei absehbar hohen Zahlungen in Absprache mit dem Service-Center und auf Antrag.


Vizepräsident Haas bat um Verständnis, dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht unmittelbar und sofort zu spürbaren Verkürzungen der Bearbeitungszeiten führen werden. Die Einstellung neuer Beschäftigter wird sich erst am Ende einer rund achtwöchigen Einarbeitungszeit bemerkbar machen. Das dürfte im September 2018 spürbar für die Versorgungsempfänger werden.

Unmittelbare Wirkung dürfte allerdings die seit dem 3. April 2018 eingeführte, aber noch wenig publizierte Staffelung bringen. Hierbei sollen Rechnungen in Höhe von 1.500 – 2.499 binnen einer Frist von 10 Arbeitstagen und ab2.500 Euro 3 Arbeitstagen bearbeitet sowie anschließend die Überweisung veranlasst werden.

Die Höhe der Rechnungsbeträge wird von Amtswegen geprüft, so dass Eintragungen auf den Briefumschlägen entfallen.

„Unter dem Strich ist kurzfristig nicht mit einer deutlich spürbaren Verkürzung der Wartezeit zu rechnen“, sagen die Gewerkschafter vom BDZ und DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Dennoch wird mit der Staffelung und den damit verbundenen bevorrechtigten Bearbeitung eine deutliche Verkürzung zu erwarten, die sich bereits binnen der nächsten Wochen bemerkbar machen dürfte.

Der BDZ und die DPolG Bundespolizeigewerkschaft werden diesen Prozess begleiten und die Bearbeitungszeiten beobachten!