15. November 2020

E-Learning in der Bundespolizei

Das Thema E-Learning in der Bundespolizei hat im März 2020 aufgrund der COVID19-Lage für die Aus- und Fortbildung in unserer Behörde plötzlich eine zentrale Bedeutung eingenommen. Was bis zu diesem Zeitpunkt eher stiefmütterlich behandelt wurde, musste nun schnellstmöglich nutzbar und trotzdem sicher eingeführt werden. Dass hierbei nicht alles sofort und vollumfänglich umgesetzt werden konnte, war selbstverständlich. Das Bundespolizeipräsidium hatte in Zusam-menarbeit mit der Koordinierungsstelle E-Learning die richtigen Weichen für eine zügige Bereit-stellung der Anwendungen gestellt. Im Ergebnis konnten sich die Fachlehrer und Schüler zu-nächst in wenigen virtuellen Klassenräumen erstmals mit der – für Behördenverhältnisse – neu-en Umgebung vertraut machen.

So weit, so gut!

Heute, acht Monate nachdem ein „temporärer Betrieb der Verfahren“ durch das Präsidium als „hinnehmbar“ bezeichnet wurde, stellen wir folgendes fest:
1. Eine Grundsatzentscheidung zur Nutzung von E-Learning wurde nicht getroffen.
2. Die technischen Rahmenbedingungen in den Aus- und Fortbildungszentren sowie der Bundespolizeiakademie sind nicht oder nur rudimentär vorhanden.
a. Flächendeckendes WLAN bzw. Internet in den Büros und/oder Lehrsälen exis-tiert in teils völlig unterschiedlicher Ausprägung. Bislang wurden zudem die Lehrerbüros nicht bewusst mit WLAN versorgt, was sich nun jedoch insbesonde-re im Zusammenhang mit dem „integrierten Lernen“, also der Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und E-Learning, als dringend erforderlich darstellt.
b. E-Learning fähige Arbeitsplätze in den Lehrsälen und Büros, die einen Zu-gang zu virtuellen Klassenzimmern ermöglichen, fehlen komplett.
c. Geräte zur Teilnahme am E-Learning werden weder dem Lehrpersonal noch den Lehrgangsteilnehmern bereitgestellt. Gleichzeitig wird jedoch vorgegeben, dass beispielsweise nur Windows oder Apple Computer am virtuellen Klassen-raum teilnehmen können. Die Nutzer von Linux-Geräten haben per se keine Mög-lichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Da nützt es auch nichts, wenn per Grund-satzverfügung eine Freiwilligkeit vorausgesetzt wird und im Zweifel der Schüler „auf anderem Wege adäquat mit Lernmaterial versorgt“ wird. Hier besteht ein Dis-sens zwischen Theorie und Praxis. Kein Lernmaterial, was per Email, Post oder Brieftaube verschickt wird, kann die persönliche Betreuung via Videostreaming durch den Fachlehrer oder Vorgesetzten ersetzen. Die Beschaffung von 390 Laptops für E-Learning ist bis zum heutigen Tage nicht in den Dienststellen ange-kommen und stellt auch im Ergebnis nur eine homöopathische Dosis dar. Zudem hat sich nun herausgestellt, dass 190 Geräte davon SINA-Workstations sind, mit denen man zwar vorschriftsgemäß von zu Hause am IT-BPOL System arbeiten, jedoch am virtuellen Klassenzimmer nicht teilnehmen kann. Insofern sind sie für die Nutzung für E-Learning nicht geeignet.

3. IT-Sicherheits- sowie die Geheimhaltungsvorschriften der Bundespolizei müssen dauerhaft den Erfordernissen der digitalen Unterrichtung angepasst werden. Es muss den Lehrern und Schülern ermöglicht werden, dass die Unterrichtsziele auch ohne Ver-stoß gegen geltende Vorschriften erreicht werden können. Zugleich muss die Einstufung und Unterrichtung von VS-Inhalten überdacht werden, da auch hier ein Schwerpunkt der prüfungsrelevanten Themen liegt und nicht alles aus dem Bereich der Einsatzführung entsprechend eingestuft werden müsste.
4. Die persönliche Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter muss auch im Fernun-terricht ermöglicht werden!
Derzeit steht nicht jeder Lehrgruppe ein eigener virtueller Klassenraum zu. Die persönli-che Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter durch die Lehrgruppenleiter und Lehr-kräfte ist mangels eigener Telefonkonferenzräume nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Diesbezügliche Rückäußerungen von Auszubildenden haben gezeigt, dass ins-besondere der persönliche Austausch notwendig aber bislang nicht gegeben ist. Hier er-warten wir, dass eine ausreichende Anzahl virtueller Klassenräume und/oder TSK-Räume bereitgestellt wird.

Die Dienststellen versuchen derzeit händeringend, Lösungen zu finden, wie sie die Verbindung zwischen Fernlehre und Präsenzunterricht möglichst verlustarm gewährleisten können und die Anwärterinnen und Anwärter bestmöglich auf die Lebenswirklichkeit im Praktikum und auf den Dienststellen vorbereiten können. Damit dieses Vorhaben gelingt, muss der Dienstherr aber auch die notwendigen Rahmenbedingen schaffen! Zeit genug ist bereits ins Land gegangen…

Unsere Forderungen sind daher, dass umgehend
• die notwendigen Grundsatzentscheidungen zur Durchführung von E-Learning in der Bundespolizei getroffen werden
• sofort die notwendige persönliche Technik und
• eine ausreichende WLAN-Infrastruktur bereitgestellt,
• die Lehrsäle ausgerüstet, sowie
• die individuelle persönliche Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter durch lehr-gruppengebundene virtuelle Klassenräume oder Bereitstellung von ausreichend Telefon-konferenzräumen ermöglicht wird.