21. Oktober 2019

Eindringlicher Appell der DPolG Bundespolizeigewerkschaft an die Mitglieder des Bundestags-Innenausschuss

Vor der am Mittwoch, den 23.10.19 stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, auf der u.a. auch das so wichtige Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) behandelt werden soll, hat sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft nun an die im Ausschuss vertretenen Abgeordneten gewandt, sich persönlich für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage stark zu machen.

In einem Brief an alle Mitglieder des Innenausschusses bat der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter im Namen der über 40.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die Tag für Tag ihren Kopf für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland hinhalten, die Abgeordneten darum, nicht nur der im Gesetzentwurf enthaltenen geplanten Erhöhung der seit zwei Jahrzehnten nicht mehr angepassten Polizeizulage zuzustimmen, sondern sich vehement auch für die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen.

Dabei betonte der Gewerkschaftschef, dass die Polizeizulage für die Polizistinnen und Polizisten des Bundes mit keiner anderen Zulage vergleichbar sei. Im Gegensatz zu den übrigen im BesStMG behandelten Zulagen war die Polizeizulage für Bundespolizisten in früheren Jahrzehnten stets ruhegehaltsfähig. Walter schrieb: „Mit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit wird also nur das zurückgegeben, was seiner Zeit aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abgeschafft bzw. ausgesetzt wurde.“
Und weiter: „Zudem gibt es in Deutschland keine andere Behörde, die in den nächsten zehn Jahren so viel neues, qualifiziertes Personal einstellen und ausbilden muss, wie die Bundespolizei. Ab 2020 soll die Zahl der Neueinstellungen auf 4000 jährlich ansteigen, um den erforderlichen und bereits beschlossenen Personalbedarf zu decken. Damit sich genügend geeignete Bewerber für diesen gefährlichen Beruf entscheiden, bedarf es dringend besonderer Maßnahmen und Anreize.“

Die mit der Bundespolizei in der Personalstärke vergleichbaren Landespolizeien in Bayern und Nordrhein-Westfahlen haben die vorübergehende Aussetzung der Polizeizulage für ihre Polizistinnen und Polizisten bereits vor Jahren wieder zurückgenommen. Der Bund müsse jetzt handeln, um beim Werben um die besten Bewerber auch künftig konkurrenzfähig zu bleiben.

Es sei inzwischen erwiesen, dass die besonderen Belastungen des Polizeidienstes nicht mit dem Pensionsdatum enden. Die physische, aber insbesondere auch die psychische Belastung durch die ständige Konfrontation mit Gewalt und Verbrechen wirke auch nach Beendigung der aktiven Dienstzeit fort. Der Polizeidienst hinterlasse wie nahezu kein anderer Beruf seine Spuren und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sei bereits deshalb völlig anders zu betrachten als andere Zulagen.

Die Frage der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sei den über 40.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten deshalb fast noch wichtiger als die Frage der Erhöhung. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wertschätzung, die den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern und Nordrhein-Westfalen mit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage bereits zu Teil wurde, auch den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei entgegengebracht wird.“, so der Bundesvorsitzende.

Wie genau das rechtlich geregelt wird, sei den Betroffenen letztlich egal, aber durch die Umwandlung der Polizeizulage in eine Amtszulage wie in Bayern wäre diese nicht nur ruhegehaltsfähig, sondern zugleich auch dynamisierter Bestandteil der Polizistenbesoldung, was zukünftige Änderungen der Zulagenverordnung für die Polizeizulage ein für alle Mal überflüssig machen würde.

Walters abschließender Appell: „Der Polizeiberuf ist einer der in der deutschen Bevölkerung angesehensten Berufe. Die Mehrheit der Bevölkerung vertraut uns und ich weiß, dass Sie als Abgeordnete dies in besonderem Maße tun. Deshalb helfen Sie bitte mit bei der Durchsetzung unserer Forderung und lassen Sie IHRE Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei dieser für sie so wichtigen Angelegenheit nicht im Stich!“