28. Juli 2020

Einsatz der Bundespolizei in Corona-Testzentren an Flughäfen und Bahnhöfen wäre schlichtweg rechtswidrig!

Die DPolG lehnt eine eventuell geplante Unterstützung der Bundespolizei in den Corona Testzentren an Flughäfen und Bahnhöfen entschieden ab! „Die Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes ist Sache der Länder! Der Bundespolizei fehlt hierzu jedwede rechtliche Befugnis!“, mahnt Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.Vor einem erneuten „Zuständigkeitsgerangel in Corona-Zeiten“ warnt auch der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Wie kompliziert sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Länder oftmals gestalten, haben die Kolleginnen und Kollegen bei der Durchführung von Grenzkontrollen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie bitter erfahren dürfen. So wurden beispielsweise zu den Nachbarstaaten Luxemburg, Frankreich, Dänemark und der Schweiz Bin-nengrenzkontrollen durchgeführt und zu den Niederlanden nicht. Der Grund dafür war die Entscheidung des Landes NRW, auf Grenzkontrollen zu verzichten.

„Wer richtiger Weise darauf pocht, die Zuständigkeiten des Infektionsschutzgesetzes bei den jeweiligen Bundesländern zu belassen, muss jetzt auch den Betrieb und die Durchsetzung von Testzentren sicherstellen“, so Teggatz. „Die Bundespolizei hat damit genauso viel zu tun, wie ein Metzger mit Brotbacken! Sollte es jedoch an einem dieser Zentren zu strafbaren Handlungen, wie beispielsweise Körperverletzungen oder Beleidigun-gen kommen und die Streife der Bundespolizei zufällig in der Nähe sein, werden wir na-türlich im ersten Angriff tätig. Polizeilicher Erfolg darf natürlich nicht an Zuständigkeiten scheitern.“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte bereits zu Beginn der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vor dem Zuständigkeitswirrwarr gewarnt und das BMI aufgefordert, eine bundeseinheitliche und vor allem rechtssichere Verfahrensweise für die eingesetzten Bundespolizistinnen und Polizisten zu schaffen.

Heiko Teggatz im Interview - Hören Sie den Beitrag im Deutschlandradio