13. August 2018

Elektroimpulsgeräte retten Leben - auf beiden Seiten!

DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert flächendeckende Einführung eines Distanz–Elektroimpulsgerätes als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
Seit Jahren wird nun darüber gestritten, ob Distanz-Elektroimpulsgeräte auch bei der Bundespolizei zum Einsatz kommen sollen oder nicht. Die Landespolizeien in Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Berlin führen dieses Einsatzmittel nach erfolgreicher Erprobung ein. Eine solche Erprobung fand auch bei der GSG 9 der Bundespolizei statt, aber bezüglich einer Einführung gibt es leider immer noch keine Entscheidung.

Bei dem Elektroimpulsgerät handelt es sich um ein geeignetes Mittel der körperlichen Gewalt zwischen Pfefferspray und Schusswaffe, das dazu geeignet ist, den Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Einsatz nachhaltig zu verbessern. Gleichermaßen minimiert der Einsatz solcher Geräte die Lebensgefahr für die betroffenen polizeipflichtigen Personen, bei denen ansonsten nur der Einsatz der Schusswaffe bleibt. Elektroimpulsgeräte erzielen eine sofortige Handlungsunfähigkeit beim Angreifer, ohne dass von der mitunter tödlichen Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss.

Insbesondere in Fällen von durch Alkohol oder Drogen hervorgerufener Schmerzunempfindlichkeit, die besonders häufig in alltäglichen Einsatzsituationen im bahnpolizeilichen Aufgabengebiet unserer Bundespolizei vorkommen, lassen sich Angreifer nicht wirksam durch den Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstock stoppen.

Hier ist das Elektroimpulsgerät gegenüber dem Einsatz der Schusswaffe definitiv das mildere Mittel. Es schließt damit die Lücke, die zwischen den der derzeit zur Verfügung stehenden polizeilichen Mitteln der körperlichen Gewalt im Streifendienst besteht.

Vor dem Hintergrund permanent steigender Gewalt und Gefahrensituationen mit Angriffen auf unsere Kolleginnen und Kollegen wäre die unverzügliche Zulassung des Elektroimpulsgerätes bei unserer Bundespolizei als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ein wichtiger Schritt, um die Ausrüstung und damit auch den Schutz der an der Basis eingesetzten Kolleginnen und Kollegen ganz wesentlich zu verbessern.

Hierzu bedarf es natürlich einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Änderungen des UZwG Bund und der Verwaltungsvorschrift zum UZwG (UZwVwV-BMI) sind überfällig.

Der Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit der Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sie von körperlich weit überlegenen oder von unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Personen mit brutalster Gewalt angegriffen werden, ist nach Auffassung von Klaus Spiekermann, stellv. Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, vornehmste Aufgabe des Dienstherrn im Rahmen der ihm obliegenden gesetzlichen Fürsorgepflicht für seine Polizeibeamtinnen und -beamten.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb alle Verantwortlichen im BMI und in der Bundespolizei auf, sich für die Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes auf der Basis geänderter gesetzlicher Vorschriften stark zu machen und nachhaltig einzusetzen, bevor es weiter durch nicht ausreichende Einsatzmittel verletzte Bundespolizisten oder durch den Einsatz der Schusswaffe getötete Angreifer gibt.