26. März 2021

Entgelt- und Besoldungserhöhungen ab dem 1. April 2021

Ab dem 1. April 2021 erfolgen die Entgelterhöhungen die im Oktober bei der Einkommensrunde 2020 vereinbart wurden.

  • Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäftigten
  • Erhöhung um 1,4 Prozent mindestens 50,00 Euro
  • Erhöhung der Pauschalentgelte für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer die unter den Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund fallen.
  • Erhöhung um 1,4 Prozent mindestens 50,00 Euro
  • Erhöhung der Entgelte für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes
  • Erhöhung um einen Festbetrag von 25,00 Euro


Die vereinbarte Übernahme des Verhandlungsergebnisses der Einkommensrunde 2020 auf die Beamtinnen und Beamten befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Die Besoldungserhöhungen werden später und rückwirkend erfolgen.

 
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