14. Juni 2013

Entschärfer - mal wieder vergessen?

Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter kommentierte die durch den Bundesinnenminister Herrn Dr. Friedrich im Frühjahr 2013 angeordneten Dienstpostenanhebungen mit dem Satz „Dies ist ein wirklich wichtiger Schritt in die richtige Richtung“. Leider sind einige Bereiche schlicht vergessen worden, was dann ja auch zu berechtigter Kritik betroffener Beschäftigter führte. Um nur einen dieser nichtbedachten Bereiche symbolisch zu nennen, sprechen wir heute den Entschärferdienst in der Bundespolizei an.

Erkennbar war das z.B. bei der Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung, bei der man trotz entsprechender Forderung durch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft der Spezialverwendung Entschärfer nicht oder ungenügend Rechnung getragen hat. „Zugegeben, es handelt sich mit ca. 120 Kolleginnen und Kollegen nur um eine kleine Gruppe innerhalb der Bundespolizei, die immer nur dann in Erscheinung tritt, wenn es einmal „brennt“. Gerne werden auch mal die Länder unterstützt oder im eigenen Zuständigkeitsbereich die Kompetenz zur fachgerechten Behandlung von Pyrotechnik am Rande von Fußballeinsätzen herangezogen. Wenn es aber z.B. um die Dienstpostenstruktur in diesem Spezialbereich geht, sind sie schlicht eine Teileinheit der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ)“, so der stellv. DPolG Bundespolizeigewerkschaftsvorsitzende Christian Notzon.
Selbst aus Leitungsebenen von Bundespolizeidirektionen hört man manchmal Sätze wie: „Eigentlich passen die Entschärfer nicht in die MKÜ – organisatorisch allerdings schon!“„Es verwundert mich nich,“ so Christian Notzon weiter, „dass dieses Sichtweise in der Konsequenz nicht dazu beiträgt, den Stellenwert der Entschärfer anzuheben und mit adäquaten Dienstposten zu unterlegen.“ Dass in den Entschärfergruppen sowohl der mittlere als auch der gehobene Polizeivollzugsdienst gleichermaßen vertreten ist, ist kein Geheimnis. Trotz der sehr kostspieligen und langfristigen zusätzlichen Ausbildung zum Entschärfer werden diese Kolleginnen und Kollegen wie Kontroll- und Streifenbeamte eingestuft. Obwohl auch Beamtinnen und Beamte mit uneingeschränkter Laufbahnausbildung Zugang zum Entschärferdienst haben, ist in den meisten Fällen bei A 10 Ende der Karriere. Um ggf. in den Genuss einer Beförderung zum Polizeihauptkommissar zu kommen, bleibt nur das Warten auf die Pensionierung des Gruppenleiters der Entschärfergruppe, oder das Wegbewerben in andere Aufgabenbereiche, bei denen dann eine weitere berufliche Entwicklung möglich ist. Die teure und zeitaufwendige Ausbildung, aber auch der über die Jahre angehäufte Erfahrungsschatz, wird so über Bord geworfen. Darf sich dies eine moderne Polizeibehörde leisten?

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert daher, analog zu unseren „zehn Mindestvoraussetzungen zu einem Personalentwicklungskonzept in der Bundespolizei“, auch weiterhin die Dienstposten im Entschärfungsdienst sowohl für den mittleren wie auch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorzusehen und die Bewertungsebene grundsätzlich bis A11 zu öffnen. Der Gruppenleiter der Entschärfergruppen muss im gleichen Zuge – ähnlich wie Reviergruppenleiter – auf die Wertigkeit A 12 angehoben werden.

Trotz aller Lobeshymnen für die Dienstpostenanhebung dürfen auch kleinere Einheiten der Bundespolizei nicht vergessen werden. Geschenke im Wahljahr sind schön, eine ausgewogene Personalentwicklung, die auch „Minderheiten“ eine faire Chance auf berufliche Entwicklung zulässt, ist besser! In diesem Sinne wird sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft auch weiterhin für das Schließen von Gerechtigkeitslücken einsetzen!