12. November 2013

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser! ePlan vs. Erschwerniszulagenverordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die von Beginn an durch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft geäußerten Zweifel an der fehlerlosen Abbildung der Berechnungsparameter für Dienst zu wechselnden Zeiten in ePlan haben sich als zutreffend bestätigt. Seit dem 01. Oktober 2013 werden die Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten nach der neuen Erschwerniszulagenverordnung berechnet. Nach nunmehr fast sechswöchiger Anwendung im Wirkbetrieb mit ePlan kann zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Berechnungssoftware mit zahlreichen Kinderkrankheiten behaftet ist. Insbesondere die Berechnung der als Voraussetzung für alle Zahlungen erforderlichen, tatsächlich geleisteten Dienste führt bei der Abrechnung mit ePlan für den Oktober 2013 zu einer erhöhten Fehlerquote.

Um unseren Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei eine Kontrollmöglichkeit zu bieten, ob die durch ePlan errechneten Fakten zutreffen, hat die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft durch einen Kollegen eine Excel-Tabelle entwickeln lassen, welche eine fehlerfreie Berechnung durchführt und dazu noch einfach zu bedienen ist. Durch die Eingabe des individuellen Dienstplans der jeweiligen Inspektion mit den dazugehörenden Dienstzeiten errechnet diese Tabelle sofort die zustehenden Zahlungen. Darüber hinaus kann mit dieser Excel-Tabelle nicht nur die Jahresvorplanung vorgenommen werden, sondern sie berücksichtigt auch schon die ab dem 01.01.2014 vorgesehene neue Berechnung des Zusatzurlaubs und auch die Pausenregelung. Auch wenn die DPolG diese Pausenregelung nach wie vor strikt ablehnt, orientiert sich die Excel-Tabelle an der geänderten Arbeitszeitverordnung.

Die Exceltabelle kann ab sofort kostenlos für unsere Mitglieder im Mitgliederbereich heruntergeladen werden. (Für den Zugang sind neben der Mitgliedsnummer der Name und Vorname erforderlich. ->Hilfe).