Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) beschlossen!
Am 24. Oktober 2019 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf zum BesStMG zugestimmt.
Nachfolgende Verbesserungen bei den allgemeinen Stellenzulagen werden nunmehr in Kraft treten:
Erhöhung der Polizeizulage um 40 % auf 190 Euro
Einführung einer Zulage für Verwaltungsbeamte in der Bundespolizei in den Besoldungsgruppen
Flugdienst
Bundespolizei See
Enttäuscht zeigt sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft darüber, dass trotz zahlreicher Hinweise und zähen Verhandlungen kein Erfolg bei der Durchsetzung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu erzielen war. Auch eine Initiative zur Änderung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz blieb wieder einmal, leider, erfolglos.
Der durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag auf Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage fand in der Abstimmung des deutschen Bundestages bedauerlicher Weise keine Mehrheit. Lediglich die AfD hat neben den Grünen geschlossen diesen Antrag unterstützt.
„Es stimmt mich sehr traurig, dass sich ausgerechnet unsere so genannten Volksparteien gegen die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ausgesprochen haben.“, betont Heiko Teggatz
Mit dem Inkrafttreten des BesStMG können jetzt auch die dementsprechenden Folgeverordnungen umgesetzt werden. Eine dieser Verordnungen ist die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).
„Wir erwarten nunmehr eine zügige Beteiligung durch den Verordnungsgeber BMI, da gerade im Bereich der Erschwerniszulagenverordnung noch einige Baustellen offen sind!“, mahnt Teggatz eindringlich!
Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung