01. Oktober 2012

Erstes Gespräch mit der neuen Leitung der Bundespolizei - Schwerpunkt: Personalentwicklungskonzept

Das Personalentwicklungskonzept der DPolG Bundespolizeigewerkschaft stand im Mittelpunkt des ersten offiziellen Gespräches der Vorsitzenden mit der neuen Leitung des Bundespolizeipräsidiums am 1. Oktober 2012 in Potsdam.

An dem ausführlichen Gespräch mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, nahmen neben dem Vorsitzenden Ernst G. Walter und dem 2. Vorsitzenden Hans-Joachim Zastrow auch die beiden Vizepräsidenten des BPolP Dr. Franz Palm und Jürgen Schubert teil.

Nach einer ersten Gesprächsrunde, in der sich die Leitung des Bundespolizeipräsidiums über die Gesamtstrukturen der DPolG informierte, wurden die Forderungen des Zehn-Punkte Papieres der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept (PEK) diskutiert.


Die DPolG - Bundespolizeigewerkschaft wird auch zukünftig an der dreigeteilten Laufbahn in der Bundespolizei festhalten, wobei der Stellenanteil des gehobenen Dienstes angesichts der immer höher werdenden Qualitätsanforderung nach Ansicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft dringend von jetzt 35% auf 50% und der des höheren Dienstes von 1% auf 2% angehoben werden muss. "Hierzu sind die immer noch viel zu starren Laufbahnbegrenzungen und Beförderungsgrenzen leistungsstarker Beamtinnen und Beamter künftig stärker zu flexibilisieren," so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter. "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gute Leute aus dem mittleren oder gehobenen Dienst, für die aus sozialen oder familiären Gründen eine mehrjährige Aufstiegsausbildung nicht in Frage kommt, bislang nicht auf Grundlage ihrer erbrachten Leistungen und Erfahrungen in die nächste Laufbahn aufsteigen und damit über die Spitzenämter ihrer bisherigen Laufbahn hinaus befördert werden können."

Die DPolG-Vertreter wiesen darauf hin, dass die Bundeslaufbahnverordnung schon heute solche bislang in der Bundespolizei nicht angewandten Möglichkeiten eröffne. In anderen Bundesverwaltungen und einigen Länderpolizeien wird dies bereits erfolgreich praktiziert.

Dazu fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die Einführung neuer so genannter Qualifizierungsebenen:

- Erste Qualifizierungsebene A 7- A 11
- Zweite Qualifikationsebenen A 9 g - A 15
- Dritte Qualifizierungsebene ab A 13 h

Ein weiteres Gesprächsthema war der Abschluss der Neuorganisation der Bundespolizei. Seitens der DPolG Bundespolizeigewerkschaft wurde hier konkret die "Polizeifachliche Bewertung" für die aktuell vorgenommene, vorschnelle Priorisierung einzelner Dienststellen kritisiert. "Bevor weitere strukturelle Veränderungen in der Bundespolizei vorbereitet werden, gilt es zunächst, den Bericht zur Evaluierung der Neuorganisation und die Reaktion der Bundesregierung darauf abzuwarten", so der 2. Vorsitzende, Hans-Joachim Zastrow. Die Priorisierung als Voraussetzung für erforderlichen Personalersatz an einzelnen Dienststellen sei zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht erforderlich.

Die Leitung der Bundespolizei und die Vorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sprachen sich für eine konstruktive vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Hierzu wurde ein aktiver Dialog zwischen den Gesprächspartnern vereinbart.