01. September 2012

EU-weite Grundrechte für Opfer von Straftaten - DPolG fordert europäisches Netzwerk zur Kriminalprävention

Für alle Opfer von Straftaten sollen überall in der EU die gleichen Mindestrechte gelten. Auch eine Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse soll EU-weit eingeführt werden. Eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates steht am Mittwoch im Plenum zur Abstimmung. Der Entwurf sieht auch kostenfreie Opferhilfsdienste wie psychologische Betreuung, Verdolmetschung und Übersetzung vor. In der EU werden jedes Jahr ungefähr 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens.

Wenn Verbrechen im Ausland geschehen, können die kulturellen, sprachlichen und gesetzlichen Unterschiede ernsthafte Probleme darstellen. Der vereinbarte Text zielt darauf ab, dass für alle Opfer die gleichen Rechte in Strafverfahren gelten, dass sie mit Respekt und Würde behandelt werden, vor wiederholten Straftaten geschützt werden und Zugang zu Opferhilfe und Entschädigung haben, unabhängig von der Art des Verbrechens - Überfall, Raub, tätlicher Angriff, Belästigung, Hassverbrechen, Terrorismus oder Menschenhandel - und vom Ort des Verbrechens in der EU.

Die Abgeordneten fordern für die Opfer eine frühestmögliche individuelle Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse. Je nach den persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Rasse, Religion oder sexueller Ausrichtung, und nach Art und Umständen der Straftat kann jede Person ein besonderes Schutzbedürfnis haben, wie der Entwurf der Richtlinie hervorhebt.

Weiterhin wird die Richtlinie Mitgliedstaaten verpflichten, zu gewährleisten, dass Opfer und ihre Familienangehörigen leichten Zugang zu kostenfreien und vertraulichen Opferhilfsdiensten bekommen (beispielsweise psychologische Betreuung, Traumabehandlung oder Rechtsberatung), sobald das Opfer eine Schädigung erlitten hat. Opfer werden in der Lage sein, die Straftat anzuzeigen und aktiv an allen Gerichtsverhandlungen teilzunehmen - in einer Sprache, die sie verstehen. Verdolmetschung und Übersetzungsdienste werden dafür zur Verfügung gestellt, so der Text des Entwurfs.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die geplante Richtlinie des Europäischen Parlaments. Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir unterstützen seit langem Maßnahmen auf nationaler Ebene, die den Opferschutz voranbringen. So wirkt das Gewaltschutzgesetz bei häuslicher Gewalt beispielgebend, wenn es um die Rechte und Möglichkeiten des Opfers geht. Kriminalität macht jedoch längst nicht mehr vor Grenzen halt. Grenzüberschreitende Verbrechen sowie Alltagsdelikte sind in Europa leider an der Tagesordnung. Deshalb ist die jetzt verabschiedete EU-Richtlinie für einen verbesserten Opferschutz überfällig.

Wichtig ist aber auch, an gemeinsamen Projekten zur Prävention von Straftaten zu arbeiten. Ähnlich wie im Verkehrsbereich, wo das europäische Netzwerk der Verkehrspolizeien – TISPOL – Erfolge bei der Verkehrsunfallbekämpfung verzeichnet, schlagen wir eine Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitskräfte im Bereich der Kriminalprävention vor. Einbruch, Diebstahl, Raub und Körperverletzung – davor fürchtet sich jeder EU-Bürger. Alle Maßnahmen, die dem Schutz vor solchen Straftaten dienen, kommen daher unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Nicht zuletzt stärken sie das Vertrauen in die Notwendigkeit eines vereinten Europa.“