21. Februar 2019

Finger Weg vom Familienzuschlag und sofortige Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage!

DPolG startet Gesprächsserie zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)

In einem einstündigen Gespräch mit dem Mitglied des Innenausschusses, MdB Susanne Mittag (SPD), erläuterte die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die in einer umfangreichen Stellungnahme aufgezeigten Forderungen zum Referentenentwurf zum BesStMG. Im Verlaufe dieses ersten Gespräches machten Ernst G. Walter und Heiko Teggatz deutlich, dass die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage längst überfällig sei. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Polizeizulage in den Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen längst wieder ruhegehaltsfähig ist, sollte gerade der Bund mit einem bayerischen Innenminister dieser Wertschätzung nicht weiter nachstehen. MdB Susanne Mittag, selbst Polizeibeamtin, zeigte großes Verständnis für die DPolG-Forderung.

Eine Halbierung des Familienzuschlages in der Stufe 1 (verheiratet) von bisher ca. 150,- auf 75,- Euro würde eine weitere Kürzung eines ruhegehaltsfähigen Bestandteils der Beamtenbezüge bedeuten. Ein Vorhaben, welches von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft kategorisch abgelehnt wird! MdB Mittag zeigte großes Verständnis für die ablehnende Position der DPolG und sagte zu, diese Angelegenheit innerfraktionell noch einmal abzustimmen.

Auch zu den beabsichtigten Änderungen des Zulagenwesens konnte weitestgehend Konsens mit der Abgeordneten festgestellt werden. Insbesondere die Aufnahme der Szenekundigen Beamten (SKB) und der Personenschützer des BKA in die Erschwerniszulagenverordnung sowie eine unkomplizierte und eindeutige Zulage für Personenbegleiter Luft (PBL) wurde thematisiert.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird ihre Gespräche mit den Innenpolitikern im Deutschen Bundestag noch im Februar und März fortsetzen.