Rückführungsverbesserungsgesetz
Forderungen der DPolG zum Rückführungsverbesserungsgesetz weitgehend erfüllt!
Der Bundestag hat am 18.01. eine Änderung des Aufenthalts- und Asylrechts, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze mit einer überraschenden inhaltlichen Deutlichkeit beschlossen.
Die Ampel liefert mit dem Beschluss zum Rückführungsverbesserungsgesetz und erfüllt damit die Forderungen der DPolG weitgehend!
- Verschärfung der Strafen für Schleuser und Erweiterung des Tatbestandes
- Harmonisierung von Schleusungstat und Ausweisungsgrund
- Folgerichtige Anpassung der Strafprozessordnung
Der Bundestag hat am 18.01. eine Änderung des Aufenthalts- und Asylrechts, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze mit einer überraschenden inhaltlichen Deutlichkeit beschlossen. Die empfindlichen Strafverschärfungen sowie der jetzt drohende Verlust bestehender Aufenthaltsrechte für Schleuser lassen den Wert der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in einem ganz anderen Licht erscheinen als bisher.
Dazu kommt, dass jetzt auch die Schleusung nach § 96 Absatz 1 AufenthG Katalogtat im § 100a StPO geworden ist – was einen Zugriff auf bisher verschlossene ermittlungstaktische Maßnahmen eröffnet. Für die Ermittlung dieser Straftaten ist das eine deutliche Verbesserung, stellt allerdings Regierung, Haushaltsgesetzgeber und unsere eigene Behörde vor ebenso deutliche Herausforderungen!
Leider ist die Zuständigkeit im § 71 AufenthG für die Bundespolizei noch immer nicht enthalten –
aber da bleiben wir natürlich dran!