12. Juli 2022

Freizeitausgleich bei Einsätzen der Bundespolizei DPolG rät dringend Stundenabrechnungen bei künftigen Einsätzen zu überprüfen

Potsdam den 11. März 2022

Auf Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2021 ist bei mehrtägigen Einsätzen die Zeit zwischen den Einsatzzeiten keine Freizeit, wenn die Beamtin oder der Beamte nicht frei über diese Zeit verfügen kann. Dies ist nach der Rechtsprechung immer dann der Fall, wenn Kräfte beispielsweise in einer Einsatzunterkunft untergebracht sind und permanent auf ihre Führungs- und Einsatzmittel aufpassen müssen. In solchen Fällen sind diese Zeiten 1:1 in Form von Freizeitausgleich zu vergüten. 

In einer Verfügung vom 9. März 2022 Az. 82-110101 – 0086 stellt das Bundespolizeipräsidium diesen Umstand noch einmal klar.

Zur Wahrung der Ansprüche sollten unsere Kolleginnen und Kollegen bei fehlender oder fehlerhafter Stundenabrechnung dieser Zeiten einen formlosen Antrag auf Nachberechnung stellen. Anträge sind für jeden Einsatz separat zu stellen und sollten einen detaillierten Stundennachweis enthalten.

Einen Musterantrag und eine Vorlage zur Fertigung der eigenen Aufzeichnungen als Stundennachweis stellen wir Euch gerne zum Download zur Verfügung.