03. September 2020

FÜR EUCH ERREICHT: BMI folgt Antrag zur Anwendererprobung des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG), Modell Taser X2, kurz TASER !

Bei den Bundespolizeiinspektionen (Berlin-Ostbahnhof, Kaiserslautern und Frankfurt/Main-Hauptbahnhof) wird der TASER im Kontroll- und Streifendienst in der Bundespolizei einer Anwendererprobung unterzogen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich erfreut, dass das BMI den TASER für die Dauer der Erprobung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gem. § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) einstuft.

Die Androhung des TASERS ist somit deutlich unterhalb der Schwelle der Androhung eines Schußwaffeneinsatzes möglich.

Die Verantwortlichen im BPOLP und BMI entsprechen damit einer wesentlichen Forderung von Führungskräften und der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Die Akzeptanz dieses neuen Führungs- und Einsatzmittels wird durch die Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt deutlich gesteigert.