10. Dezember 2013

Gleitzeit bei der Bundesbereitschaftspolizei

Reden wir nur drüber, oder leben wir sie schon, die Vereinbarkeit von Familie, Pflegeverantwortung und Beruf?

Manchmal rufen begünstigende Regelungen, die nur wenigen Organisationseinheiten zu Gute kommen, prompt den Neid von Kollegen hervor, die solche Vorteile bisher nicht in Anspruch nehmen konnten. Statt aber einfach alles dafür zu tun, die begünstigenden Regelungen auf andere zu übertragen, setzen manch andere alles daran, solche Regelungen wieder abzuschaffen oder zumindest einzuschränken.
Man könnte derzeit fast den Eindruck gewinnen, dass einige in unserem BPolP genau in dieser Richtung unterwegs sind.

Da sollen nämlich künftig langjährig gewährte Gleitzeitregelungen in Teilen einer Bundespolizeiabteilung, nennen wir sie mal STA, plötzlich zurückgenommen oder durch enge Zeitkorsette ad absurdum geführt werden, nur weil andere Abteilungen bisher noch nicht so fortschrittlich gewesen sind.
Was bedeutet das nun: Kolleginnen und Kollegen, die bisher in der Lage waren, ihre Kinder um 08.00 Uhr in die KITA zu bringen, werden nun große private Probleme bekommen, wenn sie künftig spätestens um 07:00 oder - großzügiger Weise - erst um 07:15 in ihrer Dienststelle sein müssen.

Weder die Dienststelle vor Ort noch deren vorgesetzte Behörde hatten bisher ein Problem mit der Gleitzeit dieser Kollegen. Aber "oben" handelt man scheinbar getreu dem Motto:
"Und der Beamte schloss messerscharf, was nicht sein kann, das nicht sein darf!",
das Ganze muss organisatorisch schließlich einheitlich von ganz oben geregelt werden.

Die Motivation für diese Regelungswut kennen wir nicht und wir wollen auch nicht glauben, dass etwa Neid und Missgunst solche Überlegungen leiten. Wir empfehlen dazu einfach die Anwendung des rheinländischen Mottos: "Man muss auch gönnen können!"

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich deshalb bei Bundespolizeipräsident Dr. Romann dafür einsetzen, diesem Unsinn Einhalt zu gebieten und jahrelang ge- und auch bewährte Gleitzeitregelungen auch bei den Teilen der Bereitschaftspolizei, wo dies machbar ist, beizubehalten und eher noch auf andere Standorte auszudehnen, statt sie durch einheitliche "Modelle" bis zur Bedeutungslosigkeit einzuengen.

Vereinbarkeit von Familie, Pflegeverantwortung und Beruf muss wo immer es irgend möglich ist auch tatsächlich gelebt werden können. Deshalb dürfen wir keine neuen Hürden mehr aufbauen, sondern müssen den Mut zu mehr Flexibilität aufbringen. Genau mit diesem Mut ist die Bundespolizei nämlich zu dem geworden, was sie heute auszeichnet. Sie ist eben nicht auf dem Stand des BGS von 1951 stehen geblieben und wird sich auch weiterhin fortschrittlich und familienfreundlich fortentwickeln.