01. August 2012

Hebung der Stellenobergrenzen dringend erforderlich!

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert eine deutliche Hebung der Stellenobergrenzen in der Bundespolizei. Solche Hebungen in den Besoldungsgruppen A8 und A9 von bisher 50% auf 60% würde ersten Schätzungen nach jährlich etwa 10 Mio. Euro kosten. Eine Gegenfinanzierung könnte leicht z.B. durch die Abschaffung der von der Bundespolizei jährlich für die Diensträume an die großen Flughafenbetreiber zu zahlenden Mietkosten erfolgen.

„Jährlich müssen durch den Haushalt der Bundespolizei Millionen Euro an Mieten für Kontrollflächen und Diensträume auf den Flughäfen finanziert werden“, so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter. "Selbst Stau- und Anstellflächen vor den Grenzund Luftsicherheitskontrollstellen für Passagiere müssen von der Bundespolizei bezahlt werden. Hier muss der Gesetzgeber endlich dem Beispiel anderer großer Europäischer Staaten folgen und die Flughafenbetreiber zur kostenfreien Überlassung solcher Flächen verpflichten, was bei der anstehenden Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes leicht möglich wäre.“

Aufgrund der Aufschichtungen von Dienstposten des mittleren in den gehobenen Dienst und der damit einhergehenden Umwandlung von mD-Posten in gD-Posten entwickeln sich die Beförderungsmöglichkeiten nach A9(m) und A9(mZ) stetig zurück.
Die Anzahl der im Haushaltsgesetz eingestellten Planstellen für den mittleren Dienst wird dadurch stark reduziert. In der Folge können immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei vom POM zum PHM befördert werden, da nach der Bundesobergrenzenverordnung (BOgrV) nur ein bestimmter Teil der Beförderungsstelleninhaber auch tatsächlich in den Genuss einer Beförderung kommen kann. In der Bundespolizei sind die Beförderungsämter in den Besoldungsgruppen A8 und A9 auf derzeit jeweils 50% gedeckelt.