30. September 2012

Heiko Teggatz im Interview zur Beurteilungsrunde

Heiko Teggatz im Interview zu aktuellen Themen der Bundespolizei
Die Beurteilungsrunde 2012 beginnt!


Bereits in der September-Ausgabe des Polizeispiegels hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft über Änderungen der Beurteilungsrichtlinien berichtet.
Ab diesem Monat beginnt nun eine neue Beurteilungsrunde, die insbesondere sowohl als Voraussetzung für eine Stellenbesetzung, als auch für eine Beförderung für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen von großer Bedeutung ist. Weil das Thema für so viele richtig wichtig ist, hat der Polizeispiegel hierzu ein Gespräch mit dem Listenführer der Liste 2, DPolG Bundespolizeigewerkschaft im Bezirkspersonalrat, Heiko Teggatz, geführt.

PS: Hallo Heiko, du bist ja nicht nur stellvertretender Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, sondern führst auch die Liste 2 im Bezirkspersonalrat, ich sage mal, als „Fraktionsvorsitzender“ an. Habt ihr euch als „Fraktion“ mit doch einigen neuen Mitgliedern gut eingelebt?

HeTe: Wir haben uns erfreulich schnell eingelebt und alle Mitglieder unserer Liste leisten einen hervorragenden Job im Bezirkspersonalrat. Es macht mir riesig Freude, mit einem solchen Team die Probleme der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei anzupacken und zu lösen. Gerade die großen Themen, die momentan in der Bundespolizei umgehen, lassen sich nur in einem gut funktionierenden Team unter Beteiligung der Basis in den Personalräten vor Ort angehen.

PS: Eines der großen Themen ist und bleibt die Beurteilung von Kolleginnen und Kollegen. Wer die Diskussion um neue Quotierungen bei den Beurteilungsrichtlinien mitverfolgt hat, wird gravierende Veränderungen feststellen. Welches sind die wichtigsten Veränderungen?

HeTe: Eine der wichtigsten Änderung in den neuen Richtlinien ist die Neuregelung der Quotierungen in den Spitzennoten. Mit dieser Regelung ist die bisherige Quotierung der ersten beiden Notenstufen (Noten 7 bis 9) weggefallen.

PS: Wenn du sagst, dass die gesetzlich vorgegebene Quotierung jetzt nur noch für die Noten neun und acht gelten, dann gilt die bisherige Quotierung von 50 Prozent unterhalb der Bewertung sieben und 50 Prozent oberhalb der Bewertung sechs als aufgehoben. Ist das richtig oder kann es auch da noch eine Überraschung geben?

HeTe: Man sollte meinen, dass, wenn eine neue Regelung eine alte ersetzt, die alte Regelung ihre Gültigkeit verliert. Leider gibt es im Behördengefüge der Bundespolizei jedoch immer einige, die meinen, dass sie die neuen Regelungen mit den alten vermischen müssen. Mir sind schon die irrwitzigsten Verfügungen untergekommen. Tatsächlich ist es so, dass es neben den Noten acht und neun keine weiteren Quotierungsvorgaben gibt.

PS: Welche Vor- oder Nachteile siehst du in der neuen Regelung?

HeTe: Ich glaube nicht, dass solche Regelwerke wie die Beurteilungsrichtlinien tatsächlich Vorteile für die Kolleginnen und Kollegen haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass Reglementierungen immer persönliche Entfaltungseinschränkungen mit sich bringen. Wenn jedoch die Anwender dieser neuen Richtlinien, nämlich die Erstbeurteiler, unbeeinflusst durch Dritte die neuen Richtlinien umsetzen, haben diese im Vergleich zu vorher einen größeren Spielraum bei der Vergabe der einzelnen Noten.

PS: Klar ist also, durch die Änderung der Beurteilungsrichtlinien wird keine Kollegin oder kein Kollege zusätzlich befördert. Geben die geänderten Beurteilungsrichtlinien denn eine Chance, die Arbeit der Beschäftigten wieder objektiver zu bewerten oder bleibt die Beurteilung wie bisher lediglich ein Instrument zur Erstellung der Beförderungsreihen folge?

HeTe: Wie gesagt, wenn die Erstbeurteiler nicht durch zusätzliche „Unterquotierungen“ beeinflusst werden, ist es sicherlich möglich, eine objektivere Bewertung der einzelnen Kolleginnen und Kollegen abzugeben. Unterm Strich wird in dem jetzigen System die dienstliche Beurteilung immer der Grundstock für die Erstellung einer Beförderungsrangfolge sein. Eines unserer vorrangigsten Ziele ist und bleibt es, die Beurteilungsnote weitestgehend von der Beförderungsrangfolge zu trennen. Nur dann ist der Erstbeurteiler in die Lage versetzt, eine wirklich objektive Leistungsbeurteilung abzugeben.

PS: Wann wird denn mit einer grundsätzlichen Änderung der Beurteilungsrichtlinien gerechnet werden müssen?

HeTe: Bekannt ist, dass das BMI mit einer im Vergleich zur bisherigen Richtlinie völlig neuen Idee an den Bundespolizeihauptpersonalrat herantreten möchte. In diesem neuen Modell möchte man weg von den bisherigen Noten 1 bis 9 und hin zu einer alphabetischen Einordnung. Was das bringen soll, erschließt sich mir bislang noch nicht. Momentan vergleiche ich diese Einordnung immer mit Güteklassen von Landeiern. Wann solche oder ähnliche Richtlinien in die Bundespolizei eingeführt werden, ist immer noch abhängig davon, wie schnell sich BMI und BHPR einigen. Ohne die Zustimmung des einen kann der andere nichts in Kraft setzen.

PS: Was sollen die Kolleginnen und Kollegen tun, wenn sie Probleme mit ihrer Beurteilung bekommen?

HeTe: Erfahrungsgemäß kommt es bei der erstmaligen Anwendung von neuen oder veränderten Richtlinien häufig zu formaljuristischen Anwendungsfehlern. Ich empfehle in solchen Fällen immer zunächst das Gespräch mit den Beteiligten. Es empfiehlt sich immer, den Personalrat vor Ort in der Dienststelle mit in dieses Gespräch zu nehmen. Viele Dinge lassen sich auf diese Weise schnell und unkompliziert regeln. Hilft das alles nichts, bleibt nur der Weg des förmlichen Antrages auf Abänderung der Beurteilung, welche dann erfahrungsgemäß in einem Widerspruchsverfahren endet. Selbstverständlich gewähren wir unseren Mitgliedern in solchen Fällen Rechtsschutz.

Ganz herzlichen Dank für dieses Gespräch.