Einsatzmittel DEIG
HEIKO TEGGATZ und RAINER WENDT im Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär beim BMI CHRISTOPH DE VRIES
Der sogenannte "TASER" muss als Hilfsmittel der Körperlichen Gewalt eingeführt werden.
Gestern hatten wir konstruktive Gespräche im Deutschen Bundestag zur Einführung des Tasers als Einsatzmittel für die Bundespolizei.
Die Richtung ist klar: Der "TASER"* soll als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft werden – nicht als Waffe!
Dies ist für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei sehr wichtig, um dieses Führungs- und Einsatzmittel einsetzen zu können.
Der Taser ist insbesondere bei sogenannten statischen Lagen effektiv.
„Der Taser birgt bei einem Einsatz das geringste Verletzungspotenzial sämtlicher Zwangsmittel und soll vorrangig präventiv und zur Bewältigung statischer Lagen zum Einsatz kommen. Eine Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wäre damit absolut ausreichend und gerechtfertigt.“ so der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizei.
*= TASER ist Firmenkennzeichnung, gemeint ist das Distanz Elektro Impulsgerät kurz DEIG.









