Heilfürsorge
Heilfürsorgeverordnung geändert
Am 1. November 2025 treten Änderungen der Heilfürsorgeverordnung in kraft.
Wie wir bereits am 22. Februar 2025 berichtet haben, wurde die Heilfürsorgeverordnung Bundespolizei überarbeitet!
Am 14. März 2025 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderung der Heilfürsorgeverordnung für die Bundespolizistinnen und -polizisten veröffentlicht. Die Änderungen treten am 1. November 2025 in kraft.
Was wird sich ändern?
- Zahnersatz, Zahnimplantate
- Wegfall stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus
- Leistungen bei Schwangerschaften
- Sonstige Änderungen zur Heilfürsorge und der elektroinischen Gesundheitskarte (eGK)
Wie wirken sich die Änderungen aus?
Ab dem 1. November 2025 wird die Heilfürsorge der Bundespolizei deutlich restriktiver – insbesondere hinsichtlich stationärer Zusatzleistungen wie Zweibettzimmer und Ober- sowie Chefarztbehandlungen. Gleichzeitig erfolgt die Modernisierung durch die Einführung der eGK.
Wir möchten die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei über die Änderungen informieren!
Dafür findet am 16.September 2025 eine Online-Informationsveranstaltung statt.
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Ort: Online (Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung)
In der Veranstaltung informieren wir umfassend über die anstehenden Änderungen der Heilfürsorgeverordnung, die ab dem 01.11.2025 in Kraft treten. Alle Interessierten erhalten wichtige Hinweise zu den Auswirkungen auf die Versorgung sowie zu möglichen Handlungsoptionen.

