19. Juli 2012

Im Visier – die Kontrolle der Luftfracht wird neu geregelt

Im Visier – die Kontrolle der Luftfracht wird neu geregelt
Bundespolizei und Luftfahrtbundesamt – zwei starke Partner

Deutschland braucht keine dritte Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich Luftsicherheit. Darin waren sich DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt und der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter mit dem Präsidenten des Luftfahrtbundesamtes (LBA) Jörg Mendel völlig einig, als sie sich am 19. Juli 2012 zu einem Informationsaustausch im Luftfahrtbundesamt in Braunschweig trafen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage der Luftfrachtsicherheit, die derzeit sowohl in der Bundespolizei als auch im LBA heiß diskutiert wird. Beide Behördenbereiche haben aktuell immense Anstrengungen zu unternehmen, um die enormen Herausforderungen zur Sicherung dieses bis vor einigen Jahren noch nicht im Fokus der Öffentlichkeit liegenden Risikobereichs zu bewältigen.

Während Passagiere und deren Gepäck auf den großen deutschen Flughäfen von der Bundespolizei seit den Anschlägen vom 11. September 2001 intensiv kontrolliert werden, bewertete man die Luftfracht nicht als vorrangiges Risiko. Doch spätestens seit den vereitelten Anschlägen und dem Fund der so genannten „Jemen- Bomben“ Ende 2010 hat die Bundespolizei mit der Kontrolle der Transferfracht aus Risikoländern einen weiteren Arbeitsbereich im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung erhalten, den es nun dringend personell und materiell zu organisieren gilt.

„Mammutaufgabe“ bis März 2013


Auf das LBA, unter anderem verantwortlich für das Luftfahrtpersonal, die Technik, den Umweltschutz und den Flugbetrieb, ist im vergangenen Jahr im Rahmen der Luftsicherheitszuständigkeit eine neue „Mammutaufgabe“ hinzugekommen. Gemäß EU-Verordnung müssen nämlich alle bekannten Versender von Luftfracht bis März 2013 einen Antrag auf Zulassung beim Luftfahrtbundesamt stellen. Bisher laufen nur spärlich Anträge auf eine solche Zulassung ein. Wenn nun zehntausende bislang als bekannte Versender eingestufte Unternehmen erst kurz vor Ablauf der Frist sich melden, droht der Behörde der zeitliche und personelle Notstand, alle Anträge fristgerecht bewältigen zu können. Aus diesem Grund startet Mendel mit seinen Mitarbeitern derzeit eine groß angelegte Informationskampagne, um die in Frage kommenden Firmen über die notwendige Zulassung aufzuklären.

Der Präsident sagt: „Besonders die großen Unternehmen müssen jetzt im eigenen Interesse endlich handeln. Wir wollen nicht, dass es zu kilometerlangen LKW-Staus vor den großen Flughäfen kommt, wenn zig Tonnen Fracht vor Ort und Stelle kontrolliert werden müssen, weil es zum Tage X nicht genügend anerkannte bekannte Versender gibt.“

Temporäre Unterstützung durch die Bundespolizei bei der Überprüfung und Zulassung bekannter Versender schloss Mendel auf Nachfrage von Rainer Wendt nicht aus. Das könne aber nur die Ausnahme sein, da beide Behörden unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Während das LBA eine reine Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist, setzt die Bundespolizei operative Maßnahmen selbst um oder lässt sie wie im Bereich der Passagier- und Gepäckkontrolle durch beliehene Kräfte umsetzen.

Ziel: Luftsicherheit aus einer Hand

Einig sind sich beide Seiten, dass die derzeitige Aufgabenverteilung auf Bundesebene zwischen Bundespolizei und LBA der gültigen Rechtslage entspricht. Jede Diskussion über eine Ausweitung der Zuständigkeiten auf andere Behörden würde die hochsensible Aufgabe der Gefahrenabwehr vor terroristischen Angriffen auf den Luftverkehr in unverantwortlicher Weise in Frage stellen.

Nach wie vor muss das international vorgegebene Ziel „Luftsicherheit aus einer Hand“ auch in Deutschland weiterverfolgt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Zuständigkeiten auf Bundesebene zwischen Innen- und Verkehrsministerium aufgeteilt sind, da die beiden Bundesbehörden nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern sich vielmehr in ihrer jeweiligen Aufgabenstellung ergänzen.

So soll es also bei der Zuständigkeit – Bundespolizei oder von ihnen beliehene Kräfte für die Kontrolle der Transferfracht und das Luftfahrtbundesamt für die Kontrolle der originären Luftfracht – bleiben. Außen vor bleibt dabei nach einhelliger Überzeugung der Gesprächspartner der Zoll. Der Zoll sei keine Luftsicherheitsbehörde und so müsse es auch bleiben.

DPolG-Bundesvorsitzender Wendt stellte dazu fest: „Die Übertragung der Luftsicherheitskontrollen an hierzu weder entsprechend ausgebildete noch ausgestattete Verwaltungen wäre ein folgenschwerer Fehler, der im Anschlagsfall Menschenleben kosten könnte.“ Und der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Walter ergänzte: „Ein und Ausfuhrkontrollen sind nun einmal etwas völlig anderes als reine Luftsicherheitskontrollen. Der Zoll ist deshalb auch nicht die richtige Behörde für Luftsicherheitskontrollen, nicht bei der Passagierkontrolle, nicht bei der Gepäckkontrolle und auch nicht bei der Luftfrachtkontrolle.“

Der Dialog zur Zukunft der Luftsicherheit in Deutschland ist gelungen und soll in jedem Fall fortgesetzt werden. Eine Einladung der DPolG zu einem Besuch in Berlin nahm LBAChef Mendel gern an.