17. August 2016

Immer noch keine befriedigende Lösung bei der Zahlbarmachung der Aufschläge bei Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit

Tarifbeschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst erhalten bei Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit für diese Tage Aufschläge zu ihren Entgelten gezahlt. Mit der Mitgliederinformation Nr. 14-2016 vom 13.06.2016 haben wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft auf die Probleme hingewiesen und auf der Homepage einen Musterantrag zur Geltendmachung zur Verfügung gestellt. Das BVA hatte damals schnellstmögliche Abhilfe zugesagt.
Zwischenzeitlich wurden die Probleme bei der Zahlbarmachung der Aufschläge anscheinend größer. Am Anfang haben die betroffenen Tarifbeschäftigten noch für zu wenige Abwesenheitstage die Aufschläge gezahlt bekommen. Mittlerweile erhalten wir Eingaben von Mitgliedern, die darauf hinweisen, dass gar keine Abschläge mehr gezahlt werden.
Problem ist dabei, dass die Tarifbeschäftigten selber zunächst nicht sehen, ob es etwas mit den Softwareproblemen zu tun haben könnte oder ob die eigenen Dienststellen fehlerhafte Meldungen an das BVA gesendet haben.

Mit Schreiben vom 08. August 2016 informiert das Bundesverwaltungsamt darüber, dass die Mängel in der Software immer noch nicht beseitigt werden konnten und weist darauf hin, dass es noch völlig unklar ist, wann die Zahlbarmachung korrekt funktioniert!

Mit der Abgabe der Dienstbuch-Einlegeblätter beantragen die Tarifbeschäftigten unter anderem auch die Zahlung der Abschläge für die Abwesenheiten. Richtigerweise erklärt daher das BVA, dass eine erneute schriftliche Geltendmachung zur Wahrung der Ausschlussfristen nach § 37 TVöD nicht notwendig wäre.

Die betroffenen Tarifbeschäftigten sollten allerdings bei ihren Dienststellen nachfragen, ob die Abwesenheitstage richtig an das BVA gemeldet wurden.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist sich sicher, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVA redlich bemühen, die Probleme mit der neuen Software so schnell wie möglich zu beheben!
"Es ist aber schon zu kritisieren, dass eine Software eingeführt wurde, die von Anfang an nicht richtig funktionierte und anscheinend die tatsächlichen Bedarfe des BVA zur Zahlbarmachung von Entgelten, unständigen Bezügen und Abschlägen für die Beschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst nicht gewährleisten konnte", so Peter Poysel, Bundestarifbeauftragter der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Diese Mängel im "laufenden Betrieb" zu beheben führt nicht nur zur Mehrarbeit beim BVA!