31. Januar 2013

Irritationen beim Lohnsteuerjahresausgleich

Mit Ungläubigkeit haben insbesondere viele heilfürsorgeberechtigte Beamte einen erstmals ausgewiesenen Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung 2012 zur Kenntnis genommen.
In Zeile 28 "Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung" ist ein erheblicher Betrag eingetragen. Es handelt sich um einen Betrag, der abhängig von der Lohnsteuerklasse pauschal 1900 Euro oder 3000 Euro ausweist.
Grund hierfür ist das so genannte "Bürgerentlastungsgesetz" von 2010, dass auch Heilfürsorgeberechtigte betrifft. Seit dem in Kraft treten des Bürgerentlastungsgesetzes werden unsere lohnsteuerpflichtigen Bezüge monatlich pauschal um 158,33 Euro bzw. 250 Euro verringert, d.h. wir zahlen also weniger Lohnsteuer.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die für Kranken- und Pflegeversicherungen Beiträge in dieser Höhe oder mehr zahlen, ist dies eindeutig ein Vorteil.
Heilfürsorgeberechtigte zahlen in der Regel aber tatsächlich deutlich geringere Beiträge für eine Krankenkasse. Hier fallen allenfalls kleinere Beiträge für eine Pflege- und Anwartschaftsversicherung an. Die Differenz von der pauschal ermäßigten Lohnsteuer zu der tatsächlich zu ermäßigenden Lohnsteuer wird bei den meisten bereits seit der Einkommenssteuererklärung 2010 (zu Recht) vom Finanzamt zurückverlangt. Viele werden registriert haben, dass die Einkommenssteuerrückzahlung geringer war oder eine erhöhte Einkommenssteuer gezahlt werden musste. Die Verrechnung erfolgt also nicht erstmalig in 2012. In 2012 wird lediglich erstmalig der Pauschalbetrag in Zeile "28" ausgebracht.
Nach unserer festen Überzeugung ist die Gesetzeslage des Bürgerentlastungsgesetzes in diesem Punkt, wenn auch rechtlich korrekt, im höchsten Maße irritierend und insbesondere für Heilfürsorgeberechtigte nicht plausibel. Das Gesetz bedarf hier einer schnellen Anpassung, in dem die Heilfürsorgeberechtigten mit entsprechend niedrigeren Pauschalbeträgen ausgewiesen werden.