Bis zum 31. Dezember dieses Jahres ist es möglich, Anspruch auf Vaterschaftsurluab rückwirkend ins Jahr 2022 zu stellen. Das Formular zum Antrag hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für die Kollegen bereitgestellt.
Wer rückwirkend ins Jahr 2022 Anspruch auf Vaterschaftsurlaub geltend machen möchte, kann dies noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres bei seiner Personalbehörde geltend machen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit am 11.09.2025 verkündetem Urteil (Az.15 K 1556/24) erstmals entschieden, dass Bundesbeamten unmittelbar aus der RL 2019/1158/EU (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie) ein Anspruch auf bis zu zehn Tagen vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht.
Die DPolG Bundespolizei hat daraufhin Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu einer umgehenden Anpassung des Paragrafen 21 der Sonderurlaubsverordnung, aufgefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das BMI hat Rechtsmittel eingelegt.
Weiter ist das Gericht der Ansicht, dass die Regelungen über Elternzeit und Elterngeld eben nicht ausreichend sind, um das von der Richtlinie bezweckte und verbindlich vorgegebene Ziel zu erreichen. So wäre es zwar möglich, dem Vaterschaftsurlaub vergleichbar, nur einzelne Tage Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Allerdings stünde dem Beamten dann aber keine Vergütung zu, da ein Elternteil nur dann Anspruch auf Elterngeld hat, wenn mindestens zwei Monate Elternzeit genommen werden.
Sollten Eure Anträge auf Vaterschaftsurlaub mithin abgelehnt werden, ist es möglich, hilfsweise Erholungsurlaub zu beantragen und Widerspruch einzulegen.
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