01. August 2012

Keine weitere Quotierung in den Notenstufen!

Mit Verfügung vom 01. August 2012 Az. BPOLP-72-11 01 00-0013-0012 hat das Bundespolizeipräsidium den Hinweis des Bundesministeriums des Innern auf Anpassung der gesetzlich vorgegebenen Quotierungen für die Noten 9 und 8 umgesetzt. Hiermit wurde rechtzeitig vor Beginn der Beurteilungsrunde zum Stichtag 01.10.2012 die Arbeitsgrundlage für die Erst- und Zweitbeurteiler gelegt. Gem. o.a. Verfügung können demnach 10% der Beamtinnen und Beamten einer jeden Vergleichsgruppe die Note 9 und 20% die Note 8 in Ihrer dienstlichen Beurteilung erhalten. Je Vergleichsgruppe kann die Quotierung in den Noten 9 und 8 um max. 5% nach oben abweichen.

Da diese neue Regelung die bisherige Quotierung der Notenstufen 1 und 2 (Noten 7-9) ersetzt, sind bei der Beurteilungsrunde 2012 keine weiteren Quotierungen im übrigen Notenbereich vorzunehmen.

"Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird künftig sehr genau darauf achten, dass nirgendwo in der Bundespolizei über diese Verfügungslage hinausgehende Regelungen getroffen werden!", so der Vorsitzende der DPolG Fraktion im BPR, Heiko Teggatz

In einem Gespräch mit den Verantwortlichen innerhalb des Referates B1 im BMI wurden neben dieser Thematik zahlreiche weitere Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft besprochen und schlussendlich durchgesetzt.


Bericht zur Neufassung der Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL BPOL)