14. November 2020

KraftfahrerTV Bund

Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)
Rundschreiben vom 23. April 2020 -D5-31002/17#10D5-31002/17#10 Berlin, 12. November 2020

„Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bin ich damit einverstanden, dass die übertarifliche Maßnahme in Ziffer 3 meines Bezugs-Rundschreibens zur Entgeltsicherung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund für die Dauer des ersten Kalenderhalbjahres 2021 verlängert wird.

Damit gilt Folgendes:
Sie bleiben auch im ersten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie nach § 5 KraftfahrerTV Bund im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im zweiten Kalenderhalbjahr 2020 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit; § 4 Abs. 2 Satz 1 Kraftfahrer TV Bund.
Die übertarifliche Maßnahme und ihre Verlängerung stellen einen Sonderfall als Reaktion auf die ganz besondere Ausnahmesituation der Pandemie mit ihren Auswirkungen für Fahrtätigkeiten dar.“