21. März 2018

Lösung zu einfach ??? Das Bundespolizeipräsidium beabsichtigt, die Entscheidung über die Trageweise der P 30 auf die Direktionen zu delegieren.

Wie bereits berichtet, gibt es zur Problematik der Beinholster zwei Lösungsansätze. Der lang-fristige Ansatz der persönlichen Wahlausstattung wurde u.a. durch einen Initiativantrag der DPolG BV NRW über den GPR an den Bezirkspersonalrat herangetragen, sich für deren Beschaffung einzusetzen.

Die kurzfristige Lösung jedoch, die persönlich zugewiesene und auch angepasste Dienstwaffe so tragen zu dürfen, wie der Aus- und Fortbildungsstand es gebietet, wäre durch eine einfache Weisung der BPOLD nach Freigabe durch das BPOLP möglich.

Das würde für die überwiegende Anzahl der Kolleginnen und Kollegen in der MKÜ STA bedeuten, dass sie ihre Pistolen im s. g. Beinholster tragen dürften. Das Hauptargument für die von uns geforderte Freigabe ist freilich die Eigensicherung. Besonders in Notwehr- und anderen Lebensbedrohlichen Situationen kann es kostbare Sekunden kosten, wenn das Einsatzmittel Pistole an der falschen Stelle gesucht wird. Jeder Polizist wird beim ETR, KLE und Schießausbildung in einer bestimmten Trageweise seiner persönlich zugewiesenen Waffe aus- und fortgebildet.

Dazu führt Christian Notzon, Vorsitzender der DPolG Bundespolizei-gewerkschaft - BV NRW - aus: „Genauso individuell wie die Griffschalen unserer P 30 ist auch ihre Trageweise. Und das völlig unabhängig davon, an welcher Dienststelle die Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden!“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft in NRW fordert:
Das BPOLP muss seine Ankündigung nun schnellst möglich umsetzen. Sobald das geschehen ist, muss auch die Freigabe der individuell antrainierten Trageweise der P 30 an allen Einsatzorten, also auch an Flughäfen und Bahnhöfen, durch die BPOLD STA erlaubt werden.