08. Mai 2012

Luftfrachtsicherheit ausschließlich Aufgabe der Bundespolizei



Nach verschiedenen Berichterstattungen klaffen an deutschen Flughäfen im Bereich der Luftfracht weiterhin erhebliche Sicherheitslücken. Quelle für diese Erkenntnisse soll ein vertraulicher Bericht des Bundesinnenministeriums vom 14. März 2012 zur Luftfrachtsicherheit sein.

Bemängelt wird, dass zunächst stichprobenartige Kontrollen lediglich an den Flughäfen Köln/Bonn, Frankfurt/Main und Leipzig durchgeführt werden, obwohl eigentlich 14 deutsche Flughäfen als gefährdet gelten. Auch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft dringt auf schnelle und vor allem klare Entscheidungen.

„Die Luftfrachtsicherheit darf nicht weiter Gegenstand von Spekulationen, Indiskretionen und völlig unsinnigen Zuständigkeitsdiskussionen sein. Es gibt nur eine für alle Beteiligten sichere Lösung und das ist die Luftsicherheit aus einer Hand. Dies kann in Deutschland einzig und allein die Bundespolizei leisten“, so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter.

Der Gewerkschaftschef erinnert daran, dass sowohl die Sicherung der Flughäfen als auch die Kontrolle von Passagieren sowie deren Handgepäck und Reisegepäck seit vielen Jahren originäre Aufgaben der Bundespolizei sind. „Es ist doch nur logisch, die Aufgabe der Luftfrachtsicherheit ebenfalls in die bewährten Hände der gleichen Polizeibehörde des Bundes zu geben und diese der wichtigen Aufgabe entsprechend personell und materiell auszustatten“, so Walter.

Deutlich widerspricht der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft allen Bestrebungen, diese wichtige polizeiliche Sicherheitsaufgabe an Verwaltungsbehörden abzugeben, da hierdurch die Luftsicherheit in Deutschland weiter fragmentiert und so deutlich geschwächt würde. Für völlig abwegig hält Walter zudem den Gedanken, die Luftfrachtsicherheit dem Zoll zu übertragen, nur weil dieser auch die Frachtpapiere fiskalisch kontrolliert und dabei mit seinen Hunden nach Rauschgift sucht. „Der Zoll hat als Organ der Finanzverwaltung nun einmal völlig andere auf ihn zugeschnittene Aufgabenschwerpunkte zu schultern, die sein gesamtes ,know how‘ erfordern und die insbesondere für den deutschen Fiskus unentbehrlich sind.

Für die operative Sicherheit auf Flughäfen ist der Zoll weder fachlich zuständig und ausgebildet noch wäre er personell und materiell dazu in der Lage. Eine Vermischung von Sicherheitskompetenzen führt erfahrungsgemäß zu Lücken in der Sicherheitsarbeit und wir wollen in Deutschland keine italienischen Verhältnisse, wo neben verschiedenen lokalen und nationalen Polizeien auch eine Finanzpolizei für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständig ist. In Deutschland gibt es eine solche ,Bundesfinanzpolizei‘ aber nicht und es wird sie auch in Zukunft nicht geben!“

„Alle Luftsicherheitskontrollen gehören in eine Hand und zwar in die der Bundespolizei. Die Politik ist jetzt aufgerufen, diese einfache Formel schnellstens umzusetzen“, fordert der Gewerkschaftsvorsitzende.


Mehr: Unsere Berichterstattung vom 08.05.2012
 



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