28. August 2018

Nein, wir brauchen definitiv keinen politischen Polizeibeauftragten!

Das Handelsblatt berichtete darüber, dass Die Grünen die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten für den Bund fordern. Als Grund dafür nannte die innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums zur Nutzung der Vertrauensstelle der Bundespolizei. „Nur 214 Eingaben in drei Jahren bei über 40.000 Mitarbeitern zeigen deutlich, dass die Vertrauensstelle kaum angenommen wird“, sagte Mihalic dem Handelsblatt. „Das liegt daran, dass die Stelle nicht unabhängig, sondern in die Hierarchie der Bundespolizei eingebettet ist.“ Deshalb sollte ein beim Bundestag angesiedelter Beauftragter für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollverwaltung eingeführt werden. Nach einer Aufstellung des Innenministerium, die dem Handelsblatt vorliegt, wandten sich im Gründungjahr 2015 im Durchschnitt drei, im Jahr 2016 drei bis vier, 2017 acht und im Jahr 2018 zwischen sechs und sieben Personen monatlich an die Vertrauensstelle.  Bei den insgesamt 214 Eingaben ging es in 89 Fällen um Personalangelegenheiten, 36 Mal um Fälle mit disziplinarrechtlicher und 39 Mal um Fälle mit strafrechtlicher Relevanz. Mihalic zog einen Vergleich zum Wehrbeauftragten des Bundestags. Dieser vor über 60 Jahren geschaffene Posten habe sich als „absolutes Erfolgsmodell“ erwiesen, sagte sie. Was aber bis heute fehle, sei das „Pendant für die Kontrolle der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopol im Innern“. Als Konsequenz kündigte Mihalic an, in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen.
Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter nahm dazu wie folgt Stellung:
“Ich schätze Frau Mihalic sowohl als MdB als auch als Kollegin sehr, halte aber von ihrem Vorschlag überhaupt nichts.

Einen Polizeibeauftragten wegen der guten Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten zu begründen, ist wirklich absurd. Als wenn sich das  Gegenüber der Bundeswehr nach einem Militäreinsatz im Ausland beim Wehrbeauftragten beschweren könnte, wie Die Grünen sich dies beim Polizeibeauftragten nach Polizeieinsätzen wünschen.

Nein, wir brauchen definitiv keinen hoch-dotierten Polizeibeauftragten in der B-Besoldung, nur um das politische Gewissen zu beruhigen und womöglich „verdiente“ Politiker mit Posten zu versorgen, in denen sie künftig noch mehr verdienen.

Manchmal kommt es mir bei dieser Diskussion ohnehin so vor, als wenn man Probleme, die es nicht gibt, unbedingt herbeireden will.  Bundespolizistinnen und -polizisten sind gut ausgebildet und wissen, was sie zu tun und zu lassen haben. Sollte sich jemand tatsächlich nicht rechtskonform verhalten, so greift das Strafrecht oder das Disziplinarrecht.

Dazu gibt es Staatsanwälte und Dienstvorgesetzte.

Bei innerdienstlichen Problemen stehen allen Kolleginnen und Kollegen jederzeit die in der Bundespolizei vertretenen Polizeigewerkschaften als kompetente Ansprechpartner mit Rat, Tat und Rechtsschutz zur Seite. Außerdem haben wir in der Bundespolizei unsere erfahrenen Polizeiseelsorger, die allen Beschäftigten bei Gewissenskonflikten jederzeit auf Wunsch vertrauensvoll zur Seite stehen.”