14. August 2012

Erschwerniszulage / Zusatzurlaub / Ruhepausen - Neue Ausgleichssysteme sollen ab 2013 greifen

Was am 21. Februar 2007 bei einem Gespräch der DPolG mit dem ehemaligen Staatssekretär Dr. August Hanning initiiert wurde, bekommt jetzt immer mehr Gesicht.

Nach mehreren vorhergehenden Sondierungsgesprächen fand am 14. August 2012 die wohl abschließende bilaterale Anhörung im BMI statt. Der vorliegende Entwurf ist nun weitgehend mit den Ressorts des BMI abgestimmt. Für die DPolG nahm wie bereits bei den vorhergehenden Gesprächen der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Hans-Joachim Zastrow, an dem Fachgespräch teil. Zudem nahmen Vertreter des DBB, weiterer DBB-Gewerkschaften und des DGB an dem Gespräch teil.

"Wir werden es gemeinsam bis Anfang 2013 schaffen, die verbesserten Ausgleichssysteme für die Beschäftigten in der Bundespolizei zu starten", davon ist Hans-Joachim Zastrow überzeugt. Mehr als eine zweistellige Millionenhöhe will die Bundesregierung als Mehraufwendung in die Hand nehmen, um den Ausgleich von Dienst zu wechselnden Zeiten angemessen auszugleichen. Dieses sowohl finanziell durch eine Erhöhung der Erschwerniszulage, als auch durch zeitlichen Ausgleich im Wege von mehr Zusatzurlaubstagen. "Entscheidend ist jedoch, dass die Ausgleichssysteme deutlich dem aktuellen, modernen Dienstalltag angepasst werden.“

Die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei werden definitiv besser gestellt werden. Hier hat sich wieder mal der volle Einsatz der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für die Beschäftigten in der Bundespolizei gelohnt. Insbesondere wird es gelingen, Personengruppen, die bisher abweichend vom klassischen Wechseldienst Dienst leisteten, in eine deutlich bessere Vergütung einzubeziehen. Die Bundesbereitschaftspolizei, der Flugdienst, die mobilen Einheiten und erstmals auch alle Widerrufsbeamte werden sehr deutlich von der neuen Verordnung profitieren.

Inhaltlich können wir auf unseren Bericht vom 22.12.2011 verweisen.

Änderungen im Entwurf der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Im § 21 (Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage) wurden die Voraussetzungen noch einmal konkretisiert und die Höhe der Zulage nicht mehr pauschal gestaffelt, sondern jetzt monatlich spitz berechnet.

Die Zulage wird gezahlt, wenn:

Der Dienst

1. zu wechselnden Zeiten erfolgt und

2. im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtstunden) geleistet wird.

Wechselnde Zeiten liegen vor, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Anfangszeiten zweier Dienste mindestens sieben Stunden auseinander liegen.

Die Zulage setzt sich zusammen aus:

1. einem Grundbetrag von 2,40 Euro je Stunde, höchstens jedoch 108 Euro monatlich.

2. einem Erhöhungsbetrag von 1 Euro für jede zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geleistete Nachtstunde sowie

3. einem Zusatzbetrag von 20 Euro wenn im Kalendermonat mindestens dreimal Dienst geleistet wird, der an einem Samstag, Sonntag oder Freitag beginnt.

Nachtstunden, die im Kalendermonat nicht über den Grundbetrag abgegolten werden, werden bis zu 135 Nachtstunden in den nachfolgenden Kalendermonat übernommen.

Ganz wichtig: Der Ausgleich nach der EZulV steht nicht in Konkurrenz zum DUZ, beide Zulagen werden somit unabhängig voneinander gezahlt.

Völlig überraschte die Mitteilung des BMI, dass das BMF den Wegfall der Konkurrenzklausel zwischen der Zahlung der EZulV und der Zahlung der Polizeizulage in Frage stellt. Das BMI verhandle intensiv mit dem BMF, für den Wegfall der Konkurrenzklausel . Der anwesende Vertreter des BMF äußerte sich bei der Veranstaltung nicht zu den Unstimmigkeiten der beiden Ministerien. "Sollte jedoch durch das Beibehalten der Konkurrenzklausel weiterhin eine Reduzierung auf 75% drohen, verliere das Gesamtpaket deutlich an Attraktivität", so Zastrow.

Änderungen im Entwurf des § 12 Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten

Die Gutschreibung der Zusatzurlaubstage erfolgt nach dem neuen Entwurfsstand nun monatlich. Es wird also danach monatlich ein halber Tag Zusatzurlaub gutgeschrieben, wenn:

1. der Dienst zu wechselnden Zeiten erfolgt (Erläuterung siehe oben) und

2. im Kalendermonat mindestens 35 Stunden in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Dienst geleistet wird.

Wichtig: Geleistete Nachtstunden, die nicht für die Gutschrift eines halben Zusatzurlaubstages ausreichen und die in einem Kalendermonat über 35 Stunden hinaus geleisteten Nachtstunden werden bis zu 35 Stunden in den nachfolgenden Kalendermonat übertragen.

Kolleginnen und Kollegen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, erhalten je 100 geleistete Nachtstunden einen Arbeitstag Zusatzurlaub.

Es werden bis zu 6 Arbeitstage Zusatzurlaub im Urlaubsjahr gewährt. Über 600 hinaus geleistete Nachtstunden werden bis höchstens 100 Stunden in das Folgejahr übertragen.

Änderungen im Entwurf zur Arbeitszeitverordnung (AZV)

Deutliche Kritik übte der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft an den Plänen des BMI zur Umsetzung der Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit.

"Dieses völlig an der Praxis vorbei gehende Modell wird dazu führen, dass alle guten Inhalte des Entwurfes auf einen Schlag wertlos sind. Die Beschäftigten in der Bundespolizei werden uns schlichtweg für "weltfremd und irre" halten. Dabei ist es völlig egal, ob die Abrechnung elektronisch umsetzbar ist oder nicht", so die offenen Worte des 2. Vorsitzenden.

Das BMI plant nach wie vor, die Anrechnung der Ruhepausen personenbezogen von dem Erhalt der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten im Vormonat abhängig zu machen.

Die DPolG forderte hier einen Systemwechsel. Es müsse weiter auf den dienstplanmäßigen Dienst abgestellt werden und es müsse sichergestellt werden, dass alle Beamten ihre arbeitszeitrechtlichen Ruhepausen erhielten. Die rückwirkende monatliche Unterscheidung in der Frage der Anrechnung von Ruhepausen sei jedenfalls auch im Sinne der Teamarbeit der völlig falsche Weg. Nach heftigen Diskussionen unter allen Beteiligten stellte das BMI eine Überprüfung seiner Position in den Raum.

In absehbarer Zeit wird jetzt die Beteiligung der Spitzenorganisationen DBB und DGB folgen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird auch an diesen Gesprächen beteiligt sein.