05. Dezember 2024

Auslandsreisekosten

Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder erlassen

Am 22. Oktober 2024 wurde eine neue allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder erlassen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Beträge: Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden in einer Anlage festgelegt, die die genauen Beträge ausweist.
    Die Anlage findet ihr hier
     
  2. Mittagsverpflegung: Wenn während einer Auslandsdienstreise die Mittagsverpflegung in einer Kantine eingenommen wird, beträgt das Auslandstagegeld 80 % des in der Anlage angegebenen Betrags.
     
  3. Übernachtungen ohne Nachweis: Für notwendige Übernachtungen ohne belegmäßigen Nachweis beträgt das Auslandsübernachtungsgeld 50 % des entsprechenden Betrags, jedoch maximal 30 Euro.

Diese Änderungen sind relevant für die Planung und Abrechnung von Auslandsdienstreisen ab 2025!

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