11. Dezember 2022

Beweislastumkehr im Disziplinarverfahren?

Nicht mit uns, Frau Ministerin! Finger weg von rechtsstaatlichen Prinzipien!

Derzeit kursiert in den Social Media Kanälen ein Videoclip, in dem sich die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD) vor dem Deutschen Bundestag dafür ausspricht, die Beweislast im Disziplinarverfahren künftig „umkehren“ zu wollen. Ziel sei es, dieses komplizierte, behördliche Beweisverfahren zu verändern.

Gemeint ist damit, dass die so genannte Unschuldsvermutung im Disziplinarrecht wegfallen soll. Kolleginnen und Kollegen, denen der Vorwurf gemacht wird, sich disziplinarwürdig verhalten zu haben, sollen also künftig dem Ankläger gegenüber ihre Unschuld beweisen müssen.

„Das ist der traurige Höhepunkt einer tief verwurzelten Misstrauenspolitik gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes und insbesondere der Sicherheitsbehörden.“, sagt Heiko Teggatz „Was kommt als Nächstes?“

Die so genannte Unschuldsvermutung ist Teil der Gewaltenteilung und damit eine tragende Säule unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Legislative macht Gesetze, die Exekutive führt diese aus und die Judikative spricht Recht.

„Solange ein in Deutschland lebender Mensch nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt er als unschuldig und wer anklagt, muss natürlich auch beweisen. Ansonsten wäre staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Das lernen Polizeischüler bereits im ersten Ausbildungsjahr und angehende Juristen im ersten Semester.“, so Teggatz der stellv. dbb Bundesvorsitzende weiter.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird dieses Vorhaben der Ampelkoalition sehr genau beobachten. Recht muss Recht bleiben. Willkür und Generalverdächtigung haben in einer Demokratie nichts zu suchen!

 

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