10. November 2025

Forderung umgesetzt

Oberschenkelholster für die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Die Forderung der DPolG Bundespolizei wurde umgesetzt: Bundespolizisten der Direktion Sankt Augustin können ab jetzt frei wählen, wie sie ihr Holster tragen. Das Oberschenkelholster kann nun ohne ärztliches Attest beantragt werden – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Praxistauglichkeit und Einheitlichkeit im Polizeialltag.

Die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei zur Einführung des Oberschenkelholsters wurde umgesetzt: Die Kollegen der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin haben nun die freie Wahl bei der Trageweise ihres Holsters. Sprich: Das Oberschenkelholster kann nun ohne das bislang erforderliche Attest beantragt werden –und zwar von allen Bundespolizisten.

Die Deutsche Bundespolizeigewerkschaft begrüßt eine solche einheitliche und zeitgemäße Regelung, insbesondere mit Blick auf die zunehmenden Anforderungen im Polizeialltag. Hauke Reetz, Bezirksvorsitzender der DPolG Bundespolizei Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Während andere dieses große Anliegen unserer Kollegen im Wahlkampf aufgegeben haben, haben wir weiter Gespräche geführt und uns für die freie Wahlmöglichkeit der Trageweise des Holsters, eingesetzt.“

Der Bundesvorsitzende Heiko Teggatz und sein 1. Stellvertreter, Manuel Ostermann, haben bereits vor Monaten Gespräche mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, geführt und das Anliegen besprochen. Dieses wurde dann am 5. November bei der Behördernleitertagung aufgenommen, zwei Tage später wurde bereits verfügt – ein großer Erfolg nicht nur für die Deutsche Bundespolizeigewerkschaft, sondern vor allem für die Kollegen, die jeden Tag großartige Arbeit leisten und für unsere Sicherheit sorgen.

Derzeitige Praxis in der Bundespolizei ist es, dass das Tragen Oberschenkelholsters (OSH) nur mittels Attest möglich ist. Anders etwa als die Polizei NRW, die seit Jahren die freie Wahl zwischen Hüft- und Oberschenkelholster (OSH) ermöglicht – mit über 40.000 Einsatzkräften sowie in mehreren Bundespolizei-Einheiten, hat sich die Wahlmöglichkeit längst etabliert. Dass die Tragweite des Holsters regional unterschiedlich geregelt ist, führt zu großer Unzufriedenheit bei den Kollegen. Dabei sprechen medizinische Empfehlungen und Praxiserfahrungen im Einsatzalltag klar für das Oberschenkelholster.

Es entlastet Hüfte und Rücken, schützt vor Nervenschädigungen und beugt langfristigen gesundheitlichen Beschwerden vor. Auch Arbeitsmediziner empfehlen ausdrücklich eine Reduzierung des Gewichts am Gürtel. Zudem lassen sich unterschiedliche Körpermaße besser berücksichtigen, die Handhabung der Waffe wird erleichtert, und der Tragekomfort im Streifenwagen oder im Büro steigt deutlich.

 

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