22. März 2018

Oberschenkelholster wird freigegeben

DPolG Bundespolizeigewerkschaft wieder erfolgreich

Das Bundespolizeipräsidium hat die Verwendung von Oberschenkelholstern (OSH) zur Pistole P 30 BPOL grundsätzlich freigegeben.

„Grundsätzlich“ bedeutet, dass nicht sofort alle Beamtinnen und Beamten damit ausgestattet werden. Vielmehr können die Direktionen im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel die Beschaffung durchführen. Im Vorfeld der persönlichen Zuweisung müssen die Beamtinnen und Beamten nachweisen, dass sie die vorgesehenen Kontrollübungen der PDV 211 auch bei Verwendung der Oberschenkelholster erfüllt haben.

Wenngleich die Beschaffungen das Vorhandensein von Haushaltsmitteln voraussetzt und eine zentrale Beschaffung durch das BPOLP zunächst noch nicht als prioritär angesehen wird, begrüßt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft diese rasche Umsetzung ihres Vorschlags. Damit wird zumindest – wie es heißt – „in begründeten Einzelfällen“ schnelle Abhilfe geschaffen. Die Entscheidung ist in dieser Form und der Kürze der Zeit bislang beispiellos. Wir danken dem Bundespolizeipräsidium.