14. August 2013

Pausen ohne Ruhe sind keine Ruhepausen! ...und Ruhe gibt es in den operativen Dienstschichten der Bundespolizei nur selten

„Seit Jahrzehnten leben Bundespolizistinnen und -polizisten bei der Pausenregelung mit einem Kompromiss. Der Polizeialltag im Schichtdienst hat gelehrt, dass es nur möglich ist eine Pause zu machen, wenn der Dienst es erlaubt. Das sind häufig nur 10 Minuten, kann mit sehr viel Glück auch mal eine halbe Stunde am Stück sein. In den meisten Dienstschichten erschallt aber der Ruf für den nächsten Einsatz schon deutlich früher. Eine nach der AZV geregelte und damit zeitlich vor Dienstbeginn festzulegende Ruhepause, deren Gestaltung und Ort der Beschäftigte selbst bestimmen kann, ist in der Praxis des operativen Dienstes erfahrungsgemäß überhaupt nicht realisierbar", so Ernst G. Walter, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Die bislang im Schichtdienst durchgeführten "adhoc-Pausen" wurden arbeitszeitrechtlich stets als „Pause unter Bereithaltung" und nicht als Ruhepause im Sinne der AZV angesehen und somit bis heute als volle Arbeitszeit angerechnet.

Der tatsächliche Dienstablauf im polizeilichen Schichtdienst lässt sich nun einmal nicht durch Erlasse oder Arbeitszeitverordnungen verändern, nicht auf nationaler und nicht auf europäischer Ebene. Und auch die neue Regelung in § 5 AZV ändert an dieser Lebenswirklichkeit nichts!

„Wer für die Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst eine echte, zeitlich vorab festgelegte Ruhepause sicherstellen will, muss zwangsläufig das Personal erhöhen", so Walter. „Wer das nicht kann oder will, muss die alte Regelung fortbestehen lassen".

Die Position der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zur neuen Pausenregelung nach § 5 AZV ist deshalb bereits seit den ersten Verhandlungen mit dem BMI glasklar: Wir lehnen die beabsichtigte neue Regelung ab, weil sie nicht zu den verschiedenen operativen Diensten zu wechselnden Zeiten bei der Bundespolizei passt und weil sie sich zudem zu einem Dokumentations- und Bürokratiemonster entwickeln würde. Die Anwendung der neuen Regelung würde bedeuten, dass den Kolleginnen und Kollegen ungerechtfertigt die Arbeitszeit verlängert wird.

Gewerkschaftschef Walter fordert deshalb: "Lasst die Finger von Maßnahmen, die sich gegen die Beschäftigten richten. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind schon mehr als genug belastet!" Die bisher als Bestandteil der Arbeitszeit angerechneten "Pausen unter Bereithalten" reichen den Betroffenen aus. Wenn von dieser Verfahrensweise abgewichen werden soll, wird die DPolG Bundespolizeigewerkschaft auch vor einer rechtlichen Überprüfung der neuen Anordnungslage nicht zurückschrecken und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen flächendeckend dazu auffordern, solche "echten Ruhepausen" ohne Wenn und Aber auch unter Inkaufnahme von Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes durchzuziehen! Die negativen Konsequenzen, wie Serviceverlust, lange Warteschlangen und noch geringere Präsenz in der Fläche, haben dann die nicht betroffenen Entscheidungsträger und -vorbereiter in ihren warmen Bürostuben zu verantworten.