05. Juni 2013

Pensionäre und Beihilfeberechtigte zahlen die Zeche - Schluss damit!

„Heutzutage kann man mit dem Handy im Geschäft bezahlen und der Betrag ist bereits vom Konto abgebucht, wenn man vom Einkauf wieder nach Hause kommt. Bei der Bezahlung von Krankenhaus- oder Arztrechnungen durch Beihilfeberechtigte hat sich in den letzten Jahrzenten dagegen rein gar nichts getan“, so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter. „Durch die völlig verstaubten Abrechnungsmethoden erleiden in erster Linie unsere Pensionärinnen und Pensionäre finanzielle Nachteile, da die Erstattung der verauslagten Kosten in vielen Fällen immer noch zu spät erfolgt.“

Beihilfeberechtigte erhalten für jede Behandlung im Krankenhaus, beim Arzt oder beim Physiotherapeuten eine Rechnung, die in der Regel nach 2 Wochen fällig wird. Die Rechnungen müssen bei der zuständigen Oberfinanzdirektion und der Versicherung eingereicht werden. Die Oberfinanzdirektion erstattet dann gewöhnlich 70%, die Versicherung 30% der Rechnung.

Allerdings müssen für die Oberfinanzdirektion und die Versicherung Antragsformulare ausgefüllt und die Rechnungen und Rezepte per Post übermittelt werden. Damit ist dann bereits eine Woche der Zahlungsfrist verstrichen.
Für die Bearbeitung der zahlreichen Beihilfeanträge benötigt die Oberfinanzdirektion in der Regel mehrere Wochen, oftmals sogar Monate!
Auch wenn es bei den Versicherungen etwas schneller geht, erhalten Beihilfeberechtigte damit keine zeitgerechte Erstattung der oft hohen Rechnungsbeträge. Wird die Rechnung aber vom Beihilfeberechtigten nicht fristgerecht bezahlt, so werden Verzugszinsen zum Nachteil der Betroffenen fällig.

„Das ist nicht länger hinnehmbar“, sagt Walter und setzt sich für eine erhebliche Vereinfachung der Abrechnungsmethoden ein. Er hat deshalb ein Verfahren vorgeschlagen, das die Bearbeitungszeiten erheblich reduzieren würde. Sein Vorschlag: Die Beihilfeberechtigten erhalten eine „Beihilfekarte“, auf der - ähnlich wie bei den Versicherungskarten - alle wesentlichen Beihilfemerkmale enthalten sind, und mit der sich die Beihilfeberechtigten im Krankenhaus oder beim Arzt ausweisen. Krankenhäuser bzw. Arzt könnten dann den von der Beihilfestelle zu tragenden Teil des Rechnungsbetrages direkt abrechnen, ohne dass die Beihilfeberechtigten dafür in Vorleistung treten müssen.

Da alle Beihilfeberechtigten betroffen sind, hat der DPolG Bundespolizeigewerkschaftschef den Deutschen Beamtenbund aktuell um Unterstützung gebeten, damit möglichst rasch eine spürbare und zeitgemäße Verbesserung erfolgt.