19. Oktober 2018

Personenbegleitung Luft auch ohne Lehrgang?

Wegen der stark ansteigenden Zahl von Rückführungen aus dem gesamten Bundesgebiet ins Ausland hat das BMI mit Erlass vom 27.09.2018 schriftlich eine Ergänzung zur Best-Rück-Luft erlassen, nach welcher bei Rückführungen ausländischer Staatsangehöriger auf nationalen Sammelchartermaßnahmen für einen befristeten Zeitraum neben den vorgeschriebenen Personenbegleitern Luft (PBL) zusätzlich auch weitere dazu geeignete PVB ohne einen PBL - Lehrgang zur Unterstützung eingesetzt werden dürfen.
Diese ergänzende Regelung gilt ausschließlich für nationale Sammelchartermaßnahmen, bei denen mindestens genauso viele vollausgebildete PBL wie Rückzuführende an Bord sind.
Sie gilt ausdrücklich nicht für Einzelabschiebungen auf Linienflügen und ebenso nicht auf Frontex - Sammelchartermaßnahmen, bei denen auch Rückführungsbeamte anderer Länder eingesetzt sind. Das BMI begründet diese ergänzende und nur temporär geltende Regelung damit, dass derzeit nicht genügend vollausgebildete PBL zur Bewältigung der Vielzahl von zu begleitenden Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft steht bei allen Fragen der Personenbegleitung auf dem Luftweg zunächst einmal die Sicherheit aller Begleitkräfte, die sich dieser schwierigen Rückführungsaufgabe stellen, im Vordergrund.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass es durch die Einrichtung zusätzlicher PBL-Lehrgänge zu einer Qualifizierungsoffensive mit dem Ziel kommen soll, die Anzahl von zertifizierten PBL für die Durchführung dieser Rückführungsmaßnahmen spürbar zu erhöhen. Je mehr voll ausgebildete PBL zur Verfügung stehen, umso besser kann diese wichtige und derzeit auch massiv im politischen Fokus stehende Aufgabe von der Bundespolizei wahrgenommen werden.
Darüber hinaus fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, dass diese physisch und psychisch belastende Aufgabe der PBL künftig attraktiver gestaltet wird, indem die Rahmenbedingungen endlich verbessert werden.
Für den Bundesvorsitzenden Ernst G. Walter gehören dazu insbesondere:
- die Buchung adäquater Fluggesellschaften und Flugzeuge,

- ein möglichst wenig belastendes Routing,

- eine angemessene Unterbringung und Verpflegung während der Auslandsdienstreisen,

- eine verantwortungsvolle gesundheitliche Vorsorge zum Schutz der Begleitkräfte,

- die konsequente Überwachung der Impfvorschriften,

- die Ausstattung aller Begleitkräfte mit Dienstpässen,

- die zügige Bearbeitung der Reisekosten,

- die Anrechnung aller geleisteten Stunden
sowie
die umgehende Einführung der Zahlung Flug-bezogener Zulagen, wie sie der Freistaat Bayern in nur wenigen Monaten für seine PBL bereits ermöglicht hat.