Polizeibeauftragter
Polizeibeauftragter ist nicht gleich Polizeibeauftragter
Ampel stellt Polizistinnen und Polizisten im Bund unter Generalverdacht.
Ziel der Ampel mit dem neuen Gesetz:
- aufdecken von strukturellen Mängeln und Fehlverhalten sowie mögliches Fehlverhalten bewerten und untersuchen, die Anonymität des Eingebenden wird zugesichert.
- ein Betretungsrecht aller Dienststellen, kann ohne Anmeldung stattfinden, die Teilnahme an Einsätzen insbesondere bei geschlossenen Einsätzen als Beobachter ist vorgesehen
- der Polizeibeauftragte des Bundes führt Untersuchungen parallel zu Disziplinar-, Arbeitsrecht-, Bußgeld und Strafverfahren und eine eigene Bewertung der Ergebnissedurch
- eine Auskunfts- und Übermittlungsverpflichtung für Staatsanwaltschaften und Gerichte ist ebenfalls im Gesetz enthalten
Wir halten diese Art Polizeibeauftragten für verfassungswidrig und lehnen ihn ab!
Am 27. November 2023 fand eine öffentliche Anhörung zur Einführung des Polizeibeauftragten statt und der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, konnte als Sachverständiger unsere Einwände bereits vortragen.
Rechtsstaatliche Prinzipien werden durch dieses Gesetz der Ampel klar und deutlich ausgehebelt. Das Prinzip der Gewaltenteilung, welches eine Säule unserer Demokratie gemäß Artikel 20 GG darstellt, wird damit in seinen Grundfesten beschädigt. Die Legislative, die Exekutive und die Judikative sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Nun werden mit diesem Gesetz der legislativen Gewalt, Befugnisse der exekutiven und der judikativen Gewalt unseres Staates eingeräumt.
„Strukturelle Probleme, die den Hintergrund des Vorfalles bilden, werden dabei oft nicht in den Blick genommen.“ (Bündnis90/Die Grünen).
Wenn gegen Gesetze verstoßen wird, dann hat man selbstverständlich ein Problem mit denjenigen, die Aufgrund der Gewaltenteilung damit beauftragt sind, genau diese Gesetze durchzusetzen. Das Polizistinnen und Polizisten bei Straftätern oder Verfassungsfeinden keine gutes Ansehen genießen, liegt auf der Hand. Zum Glück ist die große Masse der Menschen in Deutschland nicht straffällig und damit ist die Zustimmung gegenüber der Polizei in unserem Land auch extrem hoch.
Vielleicht sollte man mal seitens der Ampel eher ein Augenmerk auf diejenigen werfen, die in der Gunst der Menschen in unserem Land ein sehr schlechtes Ansehen haben und dann entsprechend handeln. Dort wo hohes Ansehen bereits vorhanden ist, z. B. Feuerwehr, Rettungskräfte und bei der Polizei, bedarf es keiner weiteren Kontrollinstanz, die sich außerhalb des Grundgesetzes bewegt.
Um es auf den Punkt zu bringen!
Die Ampel, insbesondere die Partei Bündnis90/Die Grünen, unterstellt der Polizei in Deutschland ein strukturelles Problem, welches beseitigt werden müsse. Weiterhin unterstellt man den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, die Fehlverhalten ermitteln und verurteilen sollen, eine Vertuschung von Vorkommnissen.
Die Polizeien Deutschlands haben kein strukturelles Problem! Das haben zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt. Die Polizei in unserem Land genießt ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Die Polizei in unserem Land genießt auch ein hohes Ansehen im Ausland und ist in vielen Auslandsmissionen mit dem Aufbau von Polizeistrukturen in anderen Ländern betraut, eben wegen der hervorragenden Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen.
Wenn gegen Gesetze verstoßen wird, dann hat man selbstverständlich ein Problem mit denjenigen, die Aufgrund der Gewaltenteilung damit beauftragt sind, genau diese Gesetze durchzusetzen. Das Polizistinnen und Polizisten bei Straftätern oder Verfassungsfeinden keine gutes Ansehen genießen, liegt auf der Hand. Zum Glück ist die große Masse der Menschen in Deutschland nicht straffällig und damit ist die Zustimmung gegenüber der Polizei in unserem Land auch extrem hoch.
Vielleicht sollte man mal seitens der Ampel eher ein Augenmerk auf diejenigen werfen, die in der Gunst der Menschen in unserem Land ein sehr schlechtes Ansehen haben und dann entsprechend handeln. Dort wo hohes Ansehen bereits vorhanden ist, z. B. Feuerwehr, Rettungskräfte und bei der Polizei, bedarf es keiner weiteren Kontrollinstanz, die sich außerhalb des Grundgesetzes bewegt.