07. November 2026

Praktika: Wer die Unterkunft sucht, trägt das Risiko

Das Bundesinnenministerium hat auf unsere Forderungen zur Unterbringung während der Praktika reagiert. Ein Pilotprojekt startet – unsere zentralen Forderungen bleiben jedoch offen.

Wer bei der Bundespolizei eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, muss für die mehrwöchigen Praktika häufig weit entfernt vom jeweiligen Aus- und Fortbildungszentrum eine Unterkunft finden. Die Suche, Anmietung und Vorfinanzierung liegen dabei vielfach in der Verantwortung der Anwärterinnen, Anwärter und Studierenden selbst.

Auf diese Problematik weisen wir als DPolG Bundespolizei bereits seit Ende 2023 hin. Unser Ziel ist klar: Junge Menschen, die sich für eine berufliche Zukunft bei der Bundespolizei entscheiden, dürfen während ihrer Ausbildung nicht mit vermeidbaren finanziellen Risiken und organisatorischen Schwierigkeiten allein gelassen werden.

Neue Regelungen – alte Probleme

Mit dem Merkblatt vom 9. September 2026 hat das Bundespolizeipräsidium die Regelungen zur Mietkostenerstattung neu gefasst. Wir begrüßen ausdrücklich die damit geschaffene Transparenz hinsichtlich der Mietpreisobergrenzen sowie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu erhalten.

Allerdings bleiben wesentliche Probleme bestehen. Kautionen sind weiterhin nicht erstattungsfähig. Die Mietpreisobergrenzen von 600 Euro, in Potsdam 650 Euro, in Bonn 800 Euro und in Berlin 900 Euro entsprechen unverändert dem Stand von Juni 2023. Angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt halten wir eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung für erforderlich.

Besonders kritisch sehen wir weiterhin die Situation minderjähriger Anwärterinnen und Anwärter. Für sie fehlt nach wie vor eine verlässliche Regelung zur Unterbringung. Häufig müssen Eltern bei der Anmietung einspringen oder entsprechende Verpflichtungen übernehmen.

Unsere Forderungen an das Bundesinnenministerium

Um hier Verbesserungen zu erreichen, hat sich unsere Erste stellvertretende Bundesvorsitzende Bianca Oehlmann am 12. Oktober 2026 mit einem Schreiben an den Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesministerium des Innerngewandt.

Darin haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet:

  • Vorrangige dienstseitige Unterbringung während der Praktika, gegebenenfalls durch Anmietung geeigneter Unterkünfte durch den Dienstherrn.
  • Übernahme beziehungsweise Absicherung von Mietkautionen oder Gewährung zinsloser Vorschüsse sowie rechtzeitige Abschlagszahlungen vor Mietbeginn.
  • Anpassung der Mietpreisobergrenzen an die tatsächliche Marktentwicklung und deren jährliche Überprüfung.
  • Verbindliche Bearbeitungsfristen für Genehmigungen und eine vereinfachte Anmietung zum Monatsersten.
  • Wiedereinführung einer bundesweiten Unterkunftsliste zur Unterstützung bei der Wohnungssuche.
  • Verlässliche Organisation der Unterbringung minderjähriger Anwärterinnen und Anwärter durch den Dienstherrn.

Unser Anspruch ist, dass die Bundespolizei ihrer Verantwortung als Dienstherr auch während der praktischen Ausbildungsabschnitte gerecht wird.

BMI kündigt Pilotprojekt an

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2026 hat das Bundesministerium des Innern auf unsere Vorschläge reagiert.

Das BMI geht weiterhin von dauerhaft hohen Ausbildungszahlen bei der Bundespolizei aus. Freie amtliche Unterkünfte sollen vorrangig genutzt werden. Gleichzeitig wird jedoch davon ausgegangen, dass die eigenständige Anmietung privater Unterkünfte auch künftig erforderlich bleibt.

Positiv bewerten wir die Ankündigung, dass im November 2026 am Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Walsrode ein Pilotprojekt zur Weiterentwicklung der Mietkostenerstattung starten soll. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2027 auf den gesamten Ausbildungsbereich übertragen werden.

Unsere weiteren Empfehlungen sollen nach Auswertung des Pilotprojekts im Laufe des Jahres 2027 gemeinsam mit dem Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeiakademie aufgegriffen werden. Dabei sollen insbesondere die Planungssicherheit sowie die Situation minderjähriger Anwärterinnen und Anwärter berücksichtigt werden.

Konstruktiver Austausch – aber weiterhin Handlungsbedarf

Wir begrüßen, dass unsere Hinweise und Vorschläge aufgegriffen werden und mit dem Pilotprojekt erste konkrete Schritte zur Verbesserung der Situation eingeleitet werden.

Unser ausdrücklicher Dank gilt dabei auch den zuständigen Stellen im Bundespolizeipräsidium, die sich mit der Problematik befassen und an praktikablen Lösungen arbeiten. Wir schätzen den konstruktiven Austausch und die Bereitschaft, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass wesentliche Forderungen bislang offenbleiben. Eine verbindliche Zusage zur dienstseitigen Anmietung von Unterkünften gibt es ebenso wenig wie konkrete Umsetzungstermine für die Absicherung von Kautionen, die Anpassung der Mietpreisobergrenzen oder eine verbindliche Lösung für Minderjährige.

Damit verbleiben die Organisation der Unterkunft und ein erheblicher Teil des finanziellen Risikos weiterhin bei den jungen Menschen.

Wer qualifizierten Nachwuchs gewinnen und langfristig an die Bundespolizei binden möchte, muss auch während der Ausbildung für verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen sorgen. Gerade im Wettbewerb mit den Polizeien der Länder und der Bundeswehr darf die Unterbringung während der Praktika nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden.

Wir werden die Entwicklung des Pilotprojekts aufmerksam begleiten und im Frühjahr 2027 nachfragen, welche konkreten Verbesserungen erreicht wurden.

Für uns steht fest: Gute Ausbildung braucht gute Rahmenbedingungen. Dafür setzen wir uns weiterhin ein.