27. April 2018

Prüfungsfreier Aufstieg – Wenn nicht jetzt, wann dann?

DPolG bekräftigt jahrelange Forderung zur Anwendung des § 27 Bundeslaufbahnverordnung

Die personelle Situation der Bundespolizei war noch nie so angespannt, wie heute. Ein Ende der Talfahrt ist noch lange nicht erreicht! Eine rasche Entlastung der Kolleginnen und Kollegen ist hier und heute dringend geboten!

Während Reviere temporär oder gar dauerhaft geschlossen werden müssen, weil hunderte von Kolleginnen und Kollegen in „Schwerpunktdienststellen“ abgeordnet werden, beharrt das BMI auf der Durchführung von, wenn auch verkürzten, aber dennoch zeitaufwendigen, kosten- und personalintensiven Aufstiegsverfahren. Das ist unverantwortlich und kleingeistig“, mahnt der 1. stellv. Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz
Kostenaspekt:
In den Jahren 2017 und 2018 werden mehr als 1.000 Polizistinnen und Polizisten das „verkürzte“ Aufstiegsverfahren gem. §16 BPolLV durchlaufen und dabei Unmengen an Kosten verursachen. Für Trennungsgelder, Reisebeihilfen und Unterbringungskosten müssen ca. 1.000 Euro mtl. je PVB aufgewendet werden. Ca. 1.000 PVB befanden oder befinden sich jeweils 6 Monate in diesen Verfahren. Es werden demzufolge mind. 6 Mio. Euro investiert, um Kolleginnen und Kollegen nach dem Aufstiegsverfahren in der gleichen Funktion (ohne Führungsaufgabe) weiter zu verwenden.
Personalbindung:
Für die Durchführung der verkürzten Aufstiegsverfahren wird zudem zusätzliches Ausbildungspersonal benötigt, das wiederum aus den ohnehin ausgedünnten Dienststellen herausgezogen werden muss. Auch die Arbeitsbelastung bei der Verwaltung steigt in erheblichem Umfang an, welches die strategische Planung im ODP keineswegs abbildet. In der Bundespolizeiakademie und derer Aus- und Fortbildungszentren herrscht seit Beginn der dringend erforderlichen Masseneinstellungen „Land unter“. Kein Wunder, denn die Aus- und Fortbildungsorganisation der Bundespolizei ist personell auf jährlich ca. 800 Neueinstellungen ausgelegt. In den vergangen zwei Jahren und in den nächsten 5 Jahren reden wir aber von über 2500 Neueinstellungen pro Jahr. Schon das zusätzlich erforderliche Personal für das Betreiben von zwei weiteren Aus- und Fortbildungszentren in Bamberg und Diez musste aus der personell geschwächten Einsatzorganisation gestellt werden. Um die erforderlichen Unterbringungskapazitäten decken zu können wurde eine Auslagerung aller Polizeianwärter im 2. Dienstjahr in die Liegenschaften der Bereitschaftspolizei angeordnet.

Seit 2014 fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft immer und immer wieder auf allen Ebenen eine Anwendung des §27 Bundeslaufbahnverordnung für den Bereich des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei, um eine prüfungsfreie Überleitung von guten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in die nächst höhere Laufbahn zu ermöglichen. Was in politischen Gesprächen logisch und nachvollziehbar schien, wurde im BMI bisher kategorisch abgelehnt. Selbst Anträge auf Unterstützung der DPolG-Forderung in Personalräten fanden bislang keine Mehrheit.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft setzt deshalb nunmehr alle Hoffnungen in die neue Bundesregierung, insbesondere in den neuen Bundesinnenminister und seine für die Bundespolizei verantwortlichen Staatssekretäre.
„Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Herren Staatssekretäre, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anwendung des §27 BLV im Polizeivollzugsbereich ist ein sinnvolles Mittel zur Entlastung der Bundespolizei! Bitte nehmen Sie Ihre finanzielle und personelle Verantwortung wahr und setzen Sie jetzt zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein deutliches Zeichen. „Ihre“ Bundespolizei wird es Ihnen mit Sicherheit danken!“