17. Juni 2020

Quo Vadis – Homeoffice, flexibles Arbeiten

Die Dienstvereinbarung (DV) „Flexibles Arbeiten“ sollte nun allen Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, die technischen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können von zu Hause aus zu arbeiten. Die Grenzen waren bisher einfach viel zu eng gefasst.
Die alte DV sah bisher nur eine Beteiligung der Personalvertretung bei positiv beschiedenen Anträgen vor. Das muss selbstverständlich geändert werden und die Personalvertretungen müssen eingebunden werden, insbesondere bei abgelehnten Anträgen auf Telearbeit.

Für den Arbeitgeber Bundespolizei ist das flexible Arbeiten auch eine Möglichkeit den aktuellen und größer werdenden Raumbedarf in Bezug auf Bürokapazitäten durch Homeoffice zu entschärfen. Mit beiderseitigem Einverständnis können Engpässe mit diesem Instrument aufgefangen werden.

Arbeitsleben und Menschen sind gesellschaftlich im Wandel. Flexibilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige Kriterien bei der Berufswahl der jungen Menschen, der nächsten Generation.
- Wir, die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordern eine perspektivische Förderung der alternierenden Telearbeit!

- Mehr Ausstattung mit Token und Laptops.
- Möglichkeiten des Datenschutzes in technischer Hinsicht zu forcieren und zu verbessern.
- Wir plädieren für mehr Akzeptanz in den Köpfen der Mitarbeiter und Vorgesetzten.
- Chancen und Risiken abzuwägen und zu optimieren.