20. August 2019

QUO VADIS PEK?

Seit der Einführung des Personalentwicklungskonzepts (PEK) in der Bundespolizei sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Nicht erst seit heute stellt sich die Frage, ob die definierten Ziele im PEK erreicht wurden und welche Auswirkungen die Personalsteuerungselemente des PEK für die Beschäftigten hatten. In einer Gesprächsrunde zahlreicher Personalvertreter, an der auch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft beteiligt war, wurde ein umfangreicher Fragenkatalog erarbeitet, der dem BMI zugeleitet werden soll. Ziel dieses Fragenkataloges ist es, das PEK zu evaluieren und einen Soll- / Ist-Abgleich der definierten Ziele des PEK für den Zeitraum 2014 bis 2019 vorzunehmen.
Zur Erinnerung:Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte von Beginn an erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des vorgelegten Entwurfes zum PEK und vor der Inkraftsetzung eindringlich gewarnt. Insbesondere die Personalsteuerungselemente im Punkt 9 (PEK Bausteine) führten dazu, dass dieses PEK durch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft abgelehnt wurde.

Bereits im Januar 2012 stellte die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ein eigenes Personalentwicklungskonzept vor, um die bis dato suspendierten „Verwendungsrichtlinien“ von 1998 zu ersetzen. Details können unter folgendem Link eingesehen werden. dpolg-bpolg.de/wp/


„Das derzeitige PEK liest sich wie das Leitbild der Bundespolizei. Es beschreibt den Idealzustand einer Karriereentwicklung und definiert Ziele. Leider wird das PEK ausschließlich im Punkt 9 verbindlich. „Komischer Weise werden die PEK - Bausteine für die Besetzung von Führungsfunktionen als unumstößliches „Gesetz“ verstanden, während der PEK-Baustein (Erstverwendung im mittleren Dienst) kaum Anwendung findet!“, wundert sich Heiko Teggatz. „Ein mittlerweile unerträglicher Zustand, der die Organisation Jahr für Jahr vor nahezu unlösbare Probleme stellt und den Unmut im Kreis unserer Kolleginnen und Kollegen in allen Laufbahnen mehr und mehr schürt.“, so Teggatz weiter.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft steht dem Evaluationsergebnis offen gegenüber. Auch wenn die Bundeslaufbahnverordnung ein Personalentwicklungskonzept vorschreibt, bedeutet das noch lange nicht, dass dort „Personalsteuerungselemente“ enthalten sein müssen. „Unser Schwerpunkt liegt nach wie vor auf einem Laufbahnverlaufsmodell mit einer Durchlässigkeit der Laufbahnen und eben nicht auf Verwendungsrichtlinien. Gerne bringen wir unsere Ideen aus dem Jahr 2012 erneut zur Diskussion in den Bundespolizeihauptpersonalrat ein. Die Einführung des derzeitigen PEK haben wir Gott sei Dank nicht mit zu verantworten aber eines steht fest – dieses PEK muss weg!“, stellt der Gewerkschaftsvize klar.